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Open Access in Berlin: Rahmenbedingungen und Status Quo

Published onJul 31, 2024
Open Access in Berlin: Rahmenbedingungen und Status Quo
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In diesem Berichtsteil werden einrichtungsübergreifende strategische, rechtliche, finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen und Maßnahmen aufgezeigt, die in den vergangenen Jahren Parameter für offene Wissenschaft in Berlin festgelegt haben. Anhand verschiedener Berlin-bezogener Studien wird zudem dargestellt, inwieweit die Öffnung der Wissenschaftspraxis an den Berliner Einrichtungen vorangeschritten ist.

Open-Access-Strategie Berlin

Die Berliner Open-Access-Strategie wurde im Oktober 2015 vom Berliner Senat und im Dezember 2015 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet (Senat von Berlin, 2015). Sie hat den offenen Zugang und eine umfassende Nutzbarkeit im Sinne von Open Access in den Bereichen wissenschaftliche Publikationen, Forschungsdaten und kulturelles Erbe/Kulturdaten zum Ziel. Ausgangs- und Referenzpunkt für die Strategie und die Betrachtung dieser drei Handlungsfelder war die 2003 verabschiedete „Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“ (Berlin Declaration, 2003), die einen wichtigen Meilenstein in der internationalen Entwicklung von Open Access darstellt. Zu den Zielformulierungen der Open-Access-Strategie zählt, dass im Jahr 2020 der Anteil an wissenschaftlichen Open-Access-Publikationen für Zeitschriftenartikel aus allen wissenschaftlichen Einrichtungen in der Zuständigkeit des Landes Berlin bei 60 % liegen sollte. Der Anteil an Monografien und Sammelbänden, die im Open Access erscheinen, sollte ebenfalls deutlich erhöht werden. Um dies umzusetzen, sollte das Land Berlin „erhebliche finanzielle Investitionen“ tätigen und innerhalb der Einrichtungen sollten „organisatorische Anstrengungen“ erfolgen. Zum Bereich Forschungsdaten ist in der Strategie die Zielstellung festgehalten, dass sich das Land Berlin „für den offenen Zugang zu und die Ermöglichung einer umfassenden Nachnutzung von Forschungsdaten“ einsetzt und sich dabei „an national und international abgestimmten Strategien“ orientiert (Senat von Berlin, 2015).

Die Open-Access-Strategie bezieht neben dem Wissenschafts- und Forschungsbereich auch den Kulturbereich ein, da die in den Bibliotheken, Archiven und Museen enthaltenen Sammlungen als Teil des kulturellen Erbes und einer innovativen Forschungslandschaft, sowohl für die Wissenschaft als auch für die Gesellschaft, verfügbar gemacht werden sollen. Dazu sollte die „bereits vor der Open-Access-Strategie begonnene Digitalisierung des kulturellen Erbes des Landes Berlin“ fortgesetzt und erweitert werden. In diesem Sinne wurde in der Strategie das Ziel formuliert, dass sich das Land Berlin „weiterhin für den offenen Zugang zu und die umfassende Nutzbarkeit von Kulturdaten“ einsetzt (Senat von Berlin, 2015).

Um die Ziele umzusetzen, wurden Maßnahmen mit Bezug zu den drei Handlungsfeldern „wissenschaftliche Publikationen“, „Forschungsdaten“ und „Kulturdaten/kulturelles Erbe“ sowie übergeordnete Maßnahmen in Querschnittsbereichen festgelegt. Zu den letzteren gehört die Einrichtung des Open-Access-Büros, die Stärkung des bestehenden Netzwerks an Akteur*innen im Bereich Open Access und die Unterstützung bei der Gestaltung von Rahmenbedingungen. Auf Landesebene wurde das Ziel formuliert, Open Access in den Hochschulverträgen zu verankern und die Diskussion über die Einbeziehung von Open Access als Indikator für die leistungsorientierte Mittelverteilung zu fördern. Auch sollen Open-Access-Publikationen als relevante Kriterien bei der Evaluation von Forschungseinrichtungen sowie bei Einstellungs- und Berufungsverfahren festgelegt werden. Über die Rahmenbedingungen hinaus wird der Aufbau von Infrastrukturen mit Unterstützung des Landes forciert, die die digitale Langzeitverfügbarkeit von Publikationen sowie Forschungs- und Kulturdaten nachhaltig sicherstellen sollen (Senat von Berlin, 2015).

Open-Access-Büro Berlin

Als eine übergeordnete Maßnahme der Open-Access-Strategie wurde 2016 das Open-Access-Büro Berlin (OABB) an der Freien Universität Berlin (FU Berlin) eingerichtet. Es ist inzwischen als Stabsstelle an der Universitätsbibliothek der FU Berlin angesiedelt. Das vom Senat finanzierte Büro unterstützt die Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen des Landes und die Arbeitsgruppe Open-Access-Strategie Berlin bei der Umsetzung der Open-Access-Strategie und ihrer Weiterentwicklung.

Die FU Berlin erhält die Mittel für eine Stelle für das Open-Access-Büro über die Hochschulverträge. Diese Stelle wurde im Jahr 2022 an der FU Berlin entfristet, was eine längerfristige Planung der Aufgaben und Ziele für das Open-Access-Büro ermöglichte. Für das Jahr 2023 erhielt die FU Berlin zusätzliche Mittel für die befristete Aufstockung des Büros um eine weitere Stelle, um die Weiterentwicklung der Open-Access-Strategie anzustoßen und die Organisation der Open-Access-Tage 2023 zu unterstützen (siehe Gemeinsame Ausrichtung der Open-Access-Tage 2023). Im Rahmen der Hochschulverträge 2024–2028 ist festgehalten, dass die zweite Stelle an der FU Berlin entfristet werden soll (siehe Open Access in den Hochschulverträgen).

Das Open-Access-Büro Berlin unterstützt die Berliner Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen bei der Umsetzung der Open-Access-Strategie. Es koordiniert unter anderem den Austausch unter den Einrichtungen im Rahmen verschiedener Arbeitsgruppen der Open-Access-Beauftragten an den Universitäten und der Charité sowie den Hochschulen in Verantwortung des Landes Berlin. Als Koordinierungsstelle für offene Wissenschaft in Berlin engagiert sich das Open-Access-Büro für die Ausgestaltung und Umsetzung einrichtungsübergreifender Maßnahmen und unterstützt aktiv die Kooperation unter den Einrichtungen und mit der Wissenschaftspolitik. Um die Vernetzung innerhalb Berlins, aber auch im nationalen Kontext zu unterstützen, aktiv an der Gestaltung der Open-Access-Transformation und Öffnung der Wissenschaft mitzuwirken und die Expertise in einschlägigen Themenfeldern weiterzuentwickeln, führt das Open-Access-Büro seit 2019 zusammen mit Verbundpartnerinnen mehrere Forschungs- und Infrastrukturprojekte durch.

Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurden beziehungsweise werden die Projekte Open4DE. Stand und Perspektiven einer Open-Access-Strategie für Deutschland und open-access.network (2023–2026, erste Projektphase 2019–2022) gefördert. Im Verbundprojekt open-access.network werden auf Basis des Portals open-access.network Informationen zu Open Access bereitgestellt, Kompetenzen durch verschiedener Formate vermittelt und die Vernetzung verschiedener Akteur*innen unterstützt. Im Verbundprojekt Open4DE wurden Möglichkeiten der Umsetzung einer nationalen Open-Access-Strategie und -Roadmap für Deutschland analysiert. Im Rahmen der beiden Projekte unterstützte das Open-Access-Büro den Austausch der Vertreter*innen der Bundesländer und des BMBF zu Open Access. Das erste Treffen dieser Runde fand 2019 auf Einladung der Senatskanzlei im Roten Rathaus in Berlin statt. Ein Ergebnis dieses Austauschs sind die gemeinsamen Leitlinien zu Open Access von Bund und Ländern vom Mai 2023 (BMBF, 2023). Die Berlin University Alliance unterstützt derzeit das Projekt BUA Open Science Magnifiers (2024–2026); bereits abgeschlossene Projekte mit Förderung durch die BUA sind BUA Open Science Dashboards (2022–2023) sowie Berlin Open Research (2020–2022).

Das Open-Access-Büro strebt darüber hinaus auch die internationale Vernetzung an. Im Jahr 2023 konnte das Büro mit Mitteln des Programms „Internationalisierungsbooster“ der Freien Universität Berlin zusammen mit der Graduate School of Literature, Humanities, and Social Sciences der Lebanese University in Beirut und dem Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft am Orient-Institut Beirut einen Workshop zu Open Science durchführen (Freie Universität Berlin, 2023). Die Ergebnisse der Drittmittel-geförderten Forschungsprojekte sind wichtige Bausteine für die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der Open-Access-Strategie in Berlin und ihrer Weiterentwicklung zu einer Open-Research-Strategie.

Das Open-Access-Büro Berlin betreibt seit 2021 den Open Access Blog Berlin und seit 2023 die PubPub Community Open-Access-Büro Berlin. Auf beiden Portalen publiziert das Open-Access-Büro über aktuelle Themen, Veranstaltungen, Projekte und Forschungsergebnisse.

Abb. 3: Open-Access-Vernetzungsstellen und -Initiativen der deutschen Bundesländer. Quelle: Landesinitiative openaccess.nrw et al., 2022: https://doi.org/10.5281/ZENODO.7118465.

Im Jahr 2016 war Berlin das erste Bundesland mit einer solchen Koordinierungs- und Vernetzungsstelle für Open Access und damit bundesweit beachteter Vorreiter (Kindling, Martin, Neufend, & Wenninger, 2022). Inzwischen gibt es auch in anderen Bundesländern Vernetzungsstellen, mit denen das Open-Access-Büro Berlin regelmäßig im Austausch steht, zum Beispiel die Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg, die Landesinitiative openaccess.nrw oder der Open-Access-Infopoint Schleswig-Holstein (Kötter, Miriam et al., 2022; siehe Abbildung 3).

Arbeitsgruppe Open-Access-Strategie Berlin

Die Arbeitsgruppe Open-Access-Strategie Berlin dient dem strategischen Austausch über einrichtungsspezifische Maßnahmen sowie zur Diskussion übergeordneter, berlinweiter Maßnahmen der Strategie. Im Jahr 2024 wird der Schwerpunkt der Arbeitsgruppe bei der Weiterentwicklung der Open-Access-Strategie zu einer Open-Research-Strategie liegen.

In der Arbeitsgruppe sind die in der Strategie angesprochenen wissenschaftlichen und Kulturerbe-Einrichtungen in Verantwortung des Landes vertreten. Als Gäste kommen Vertreter*innen der außeruniversitären Forschung sowie großer Gedächtnisinstitutionen, wie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), hinzu. Im Jahr 2022 wurden auf Vorschlag des Open-Access-Büros, und in Abstimmung mit der damaligen Leitung der Arbeitsgruppe, jeweils Vertreter*innen der Berliner Staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen), Kunsthochschulen und Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft eingeladen (die zuvor durch die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) in der AG vertreten wurden). Zudem wurde jeweils ein*e Vertreter*in der Berlin University Alliance und des Museums für Naturkunde als Gast in die Arbeitsgruppe aufgenommen.1

Die Leitung der Arbeitsgruppe erfolgt gemeinsam durch eine*n Vertreter*in des Berliner Senats und - aus fachlicher Perspektive - durch eine*n Vertreter*in der Wissenschaftseinrichtungen. Bis 2021 wurde die Arbeitsgruppe durch den Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung im Senat von Berlin, Steffen Krach, geleitet. Die Leitung wurde 2021 durch Armaghan Naghipour, Staatssekretärin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung bis zur Wiederholungswahl 2023 übernommen. Bis Oktober 2019 wurde die fachliche Ko-Leitung der Arbeitsgruppe von Professor Dr. Martin Grötschel (Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften) geleitet, gefolgt von Herrn Dr. Andreas Brandtner, damaliger Direktor der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin, bis März 2024. Derzeit stimmt sich das Open-Access-Büro Berlin mit der Senatsverwaltung über die Nachbesetzung der AG-Leitung ab.

Förderprogramm des Landes Berlin zur Digitalisierung des kulturellen Erbes

Bereits in der „Berliner Erklärung“ (2003) wird der freie Zugang in Bezug auf „die Verbreitung von wissenschaftlichem Wissen und kulturellem Erbe“ adressiert. In der Open-Access-Strategie Berlin wurde die Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes und die Verfügbarmachung im Open Access entsprechend als wichtiges und spartenübergreifendes Handlungsfeld benannt (Senat von Berlin, 2015). Die Strategie forciert in diesem Sinne die Entwicklung einer „umfassenden Open-Access-Kultur für die steuerfinanzierten Wissenschafts- und Kulturbereiche Berlins“ (Senat von Berlin, 2015) und spricht somit Einrichtungen der Domänen Wissenschaft und Kulturelles Erbe an. Ressortübergreifend sollten Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die dauerhafte Verfügbarmachung der digitalen Daten in den Kulturerbe-Einrichtungen und den wissenschaftlichen Einrichtungen zu fördern (Senat von Berlin, 2015).

Eine strukturbildende Maßnahme mit dem Ziel der spartenübergreifenden Digitalisierung und Zugänglichmachung von Kulturerbe war die Bekräftigung des bereits 2012 eingerichteten Förderprogramms zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin. Das Programm wird seitdem durch das Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS) betreut. Die Mittel für die Fördermaßnahme werden durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bereitgestellt. Das Land Berlin nahm auch mit der Einrichtung von digiS eine Vorreiterrolle ein.

Das durch digiS betreute Programm wird weiterhin jährlich ausgeschrieben. Die Zahl der durchgeführten Digitalisierungsprojekte ist von 35 im Jahr 2015 auf inzwischen 143 Projekte angewachsen. An den Projekten waren beziehungsweise sind insgesamt 56 Institutionen beteiligt; darunter wurden mehrfach auch Wissenschaftseinrichtungen gefördert (insgesamt 19 Projekte mit Beteiligung zum Beispiel durch Freie Universität Berlin (FU Berlin), Humboldt-Universität zu Berlin (HU Berlin), Technische Universität Berlin (TU Berlin), Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin), Alice Salomon Hochschule (ASH Berlin), Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch (HfS), Museum für Naturkunde (MfN)), die in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege liegen.

Die im Rahmen der Fördermaßnahme bereitgestellten Mittel wurden im Jahr 2018 mit 7,5 Personalstellen verstetigt. Der Betrieb von digiS wurde 2018 dem Zuse-Institut Berlin (ZIB) übertragen.

Digitale Langzeitarchivierung und -verfügbarkeit

In der Open-Access-Strategie wurde „Langzeitarchivierung/Langzeitverfügbarkeit“ als eine übergeordnete Maßnahme formuliert und festgestellt, dass es „grundsätzlich […] an Infrastrukturen fehlt, die die digitale Langzeitverfügbarkeit von Publikationen sowie Forschungs- und Kulturdaten nachhaltig sicherstellt“, dies aber nicht von einzelnen Einrichtungen allein geleistet werden kann.

Der Aufbau einer Langzeitverfügbarkeitsinfrastruktur für digitale Daten wird in der Open-Access-Strategie sowohl als Aufgabe mit konkretem Bezug zum Handlungsfeld Kulturdaten/kulturelles Erbe und dem Förderprogramm als auch als Querschnittsaufgabe für alle drei Handlungsfelder verstanden (siehe Digitale Langzeitarchivierung und -Langzeitverfügbarkeit).

Im Land Berlin wurde in den letzten Jahren ein zentrales Angebot aufgebaut, das die Sicherung der langfristigen Verfügbarkeit der im Förderprogramm zur Digitalisierung des kulturellen Erbes entstandenen Projektdaten sicherstellt und mit entsprechenden Ressourcen untersetzt wird. Das Angebot der von digiS betreuten und mit entwickelten „digitalen Langzeitverfügbarkeitsinfrastruktur“ richtet sich an alle Projektpartner*innen im Förderprogramm und zusätzlich an weitere, der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt direkt unterstellten Kulturerbe-Einrichtungen.2 Alle von der Senatsverwaltung benannten Institutionen können ihre Daten (Digitalisate und Metadaten), unabhängig von einer Förderung, kostenfrei und unbefristet, zur Langzeitarchivierung über digiS an das ZIB geben. Die Open-Source-basierte Infrastruktur zur Langzeitarchivierung EWIG wird durch digiS, den Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) und das ZIB bereitgestellt. Die Archivierung der Daten aus den digiS-Projekten von Einrichtungen, die nicht in direkter Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stehen, ist hingegen auf zehn Jahre befristet.

Landesinitiative Open Research Berlin

Bereits im Jahr 2019 erfolgten in der Arbeitsgruppe Open-Access-Strategie Berlin strategische Überlegungen dazu, wie es mit der Entwicklung offener Wissenschaft in Berlin weiter vorangehen kann. Das Open-Access-Büro hat dazu im Jahr 2020 in Zusammenarbeit mit der AG eine Empfehlung für eine Landesinitiative Open Research Berlin formuliert (Open-Access-Büro Berlin, 2022). In ihrer Sitzung vom 8. Dezember 2020 begrüßte die Arbeitsgruppe unter Leitung des Staatssekretärs auf Grundlage dieser Empfehlung zeitnah die Entwicklung einer Berliner Landesinitiative für Open Research aufzunehmen.

Ziel der langfristig angelegten Landesinitiative ist es, aufbauend auf der derzeit geltenden Open-Access-Strategie für Berlin, die offene Wissenschaft an den Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen des Landes Berlin zu stärken. Die Landesinitiative soll die bestehenden Aktivitäten und Maßnahmen an den Einrichtungen aufnehmen, sichtbar machen und weiterentwickeln und sie bei aufkommenden Herausforderungen unterstützen.

Die Empfehlung für die Landesinitiative beinhaltet mehrere Komponenten, zu denen sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für offene Wissenschaft in Berlin als auch Maßnahmen seitens des Landes und der Einrichtungen in Zuständigkeit des Landes Berlin vorgesehen sind.

Im Dokument wurde festgehalten, dass die Verständigung über den Open-Research-Begriff, die Handlungsfelder, Grundprinzipien und Werte im Zuge des partizipativen und transparenten Entwicklungsprozesses der Strategie im Dialog mit den Forschenden an den Berliner wissenschaftlichen und kulturellen Landeseinrichtungen stattfinden soll. In das Berliner Hochschulgesetz sollte Open Research als Zielstellung aufgenommen werden und entsprechende Unterstützungsangebote sowie die Incentivierung von Open Research durch die Einrichtungen adressiert werden. An den Hochschulen sollten bezogen auf die Handlungsfelder von Open Research dezentrale Beratungsservices einschließlich der Maßnahmen zum Kompetenzaufbau in der Lehre und Weiterbildung durch die Hochschulen sowie Qualifizierungsmaßnahmen für Forschende, Lehrende, Verwaltung und Serviceeinrichtungen auf- und ausgebaut werden.

Mit Unterstützung des Landes sollte zudem eine zentrale Clearing-Stelle für die Rechtsberatung aufgebaut werden. In Anlehnung an Landesinitiativen anderer Bundesländer wurde die Entwicklung einer zentralen langfristigen Dateninfrastruktur und -servicelösung für die Speicherung und Verfügbarmachung von Forschungsdaten und weiteren Forschungsmaterialien empfohlen.

Im Rahmen der Hochschulverträge sollten umfassende Maßnahmen und Unterstützungsangebote zu Open Access und Open Research an den Hochschulen als echte Zusatzfinanzierung in die Hochschulverträge aufgenommen werden. Zudem sollten Mittel für die Finanzierung der Transformation von subskriptions- auf publikationsbasierte Modelle als auch Mittel für die Finanzierung von alternativen Modellen und Publikationsformaten (zum Beispiel konsortiale Modelle, wissenschaftsgeleitetes Publizieren) bereitgestellt werden. Darüber hinaus wurde angeregt, weitere Handlungsfelder von Open Research beispielsweise durch wettbewerbliche Fördermaßnahmen zu unterstützen. Um die Fördermaßnahme zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes um wissenschaftliche Sammlungen an den Wissenschaftseinrichtungen zu erweitern, wurde empfohlen, dass zusätzliche Mittel für die wettbewerbliche Förderung von Projekten und die zentrale Koordinierung und Unterstützung durch digiS vom wissenschaftlichen Senat bereitgestellt werden.

Das Open-Access-Büro hat im Zuge der Landesinitiative seit dem Jahr 2020 verschiedene Vernetzungsaktivitäten angestoßen, die aber aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie modifiziert werden mussten. Mit Unterstützung der Berlin University Alliance wurden daher von 2020 bis 2022 zusammen mit You, We & Digital im Projekt Berlin Open Research eine Online-Konsultation zu offener Wissenschaft in Berlin (Kindling, Neufend, Stiller, & Trkulja, 2021) sowie im Anschluss eine Interviewstudie mit Kulturerbe-Einrichtungen (Stiller, Trkulja, Neufend, & Kindling, 2022) durchgeführt (siehe Liste Kulturerbe-Einrichtungen).

Von Ende 2022 bis Anfang 2024 hat sich das Open-Access-Büro im Rahmen einer Besuchsreihe mit Vertreter*innen der Einrichtungen, die in der Arbeitsgruppe Open-Access-Strategie Berlin mitwirken, über den Stand von Open Access an den jeweiligen Einrichtungen ausgetauscht (siehe Einrichtungen aus der Besuchsreihe). Im Jahr 2023 wurden zwei Strategieworkshops zu Open-Access-Publizieren durch wissenschaftliche Einrichtungen (in Kooperation mit der BBAW) und Open Research Data: Infrastrukturangebote an Berliner Einrichtungen (in Kooperation mit der UdK Berlin) durchgeführt, sowie gemeinsam mit Partner*innen mehrere Diskussionsveranstaltungen zum Stand und der Perspektive von Open Access und Open Research in Berlin und Brandenburg organisiert, an denen auch Vertreter*innen der Wissenschaftspolitik teilnahmen. Dieser Bericht bezieht diese Aktivitäten und deren Ergebnisse ein.

Offene Wissenschaft im Berliner Hochschulgesetz seit 2021

In der Open-Access-Strategie wurde als eine übergeordnete Maßnahme die Möglichkeit formuliert, „Open Access im Landeshochschulgesetz nachdrücklich zu empfehlen“ (Senat von Berlin, 2015).

Die Empfehlung für eine Landesinitiative Open Research Berlin griff diese Maßnahme ebenfalls auf. Im Zuge der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) im Jahr 2021 wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Mit der Novelle wurde im BerlHG (§ 41 Forschungsberichte) erstmals festgeschrieben, dass die Hochschulen den freien Zugang in allen Handlungsfeldern offener Wissenschaft unterstützen sollen (Abgeordnetenhaus von Berlin, 2021). Es werden unter anderem offene Lizenzen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten in verschiedenen Fächerkulturen empfohlen (Abgeordnetenhaus von Berlin, 2021). Die Forschenden der Hochschulen sollen für die Umsetzung unter anderem die durch die Einrichtungen betriebenen Publikationsdienste wie zum Beispiel Repositorien nutzen (Abgeordnetenhaus von Berlin, 2021).

Abgeordnetenhaus von Berlin. (2021). Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) § 41 - Forschungsberichte. https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-HSchulGBE2011V27P41

Die Hochschulen fördern ferner die Anerkennung von Praktiken offener Wissenschaft „bei der Bewertung von Forschungsleistungen im Rahmen ihrer internen Forschungsevaluation und bei Einstellungsverfahren die Anerkennung“ (Abgeordnetenhaus von Berlin, 2021). Im BerlHG § 86 (1) ist überdies festgehalten, dass unterstützende Dienste von den Bibliotheken der Hochschulen zu erbringen sind: „Die Bibliotheken [...] stellen forschungsnahe Dienste bereit und unterstützen den freien Zugang zu wissenschaftlicher Information (Open Science)“ (Abgeordnetenhaus von Berlin, 2021). Mehrere Bundesländer haben im Zuge ihrer Hochschulgesetzgebung die Förderung von freiem Zugang zu Forschungsergebnissen (Open Access) in eigenen Hochschulgesetzen verankert (Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) (Kindling, Martin, Neufend, & Wenninger, 2022). Die Landesvernetzungsstelle Open-Access-Büro Berlin hat für die Überarbeitung des BerlHG entsprechende Zuarbeit geliefert, die auf dem Austausch unter den Einrichtungen in Berlin basierte.

Open Access in den Hochschulverträgen

In der Open-Access-Strategie wurde festgehalten, dass das Land Berlin „in den Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen mit wissenschaftlichen Einrichtungen das Ziel der Förderung von Open Access einschließlich der im Maßnahmenpaket Open Access genannten Strukturen mit Nachdruck [empfiehlt]“ (Senat von Berlin, 2015).

Die gemeinsamen Leitlinien von Bund und Ländern unterstreichen die Möglichkeit, die Instrumente der Hochschulsteuerung dazu zu nutzen, Open Access auf Landesebene voranzubringen (BMBF, 2023). In den Hochschulverträgen für die Jahre 2018 bis 2022 (verlängert bis 2023) wurde Open Access ausdrücklich als gemeinsames Ziel des Landes Berlin und der Berliner Hochschulen verankert (Abgeordnetenhaus von Berlin, 2017). Für Digitalisierungs- und Open-Access-Maßnahmen stellte das Land Berlin knapp über 28 Millionen Euro im Zeitraum 2018 bis 2022/23 zur Verfügung (Freie Universität Berlin and Land Berlin, 2018). Die Mittel für die „Pauschale für Digitalisierung inkl. Open Access“ wurden von vielen Hochschulen und der Charité in unterschiedlicher Weise auch für Open Access genutzt. So wurde mit Hilfe dieser Mittel beispielsweise Personal für die Unterstützung von Open Access beschäftigt. Sie wurden auch zum Aufbau und der Etablierung von Publikationsfonds für Open Access und für die Beteiligung an gemeinschaftlich finanzierten Open-Access-Infrastrukturen und -Services verwendet.

In den Hochschulverträgen 2024 bis 2028 wurde der „freie Zugang zu Ergebnissen im Sinne einer offenen Wissenschaft (Open Research) ebenso wie die verantwortungsvolle und friedliche Nutzung von Ergebnissen“ dem ethischen Rahmen des Handelns der Hochschulen zugeschrieben (Abgeordnetenhaus von Berlin, 2023). Als Ziele werden „gemeinsam verabschiedete Open-Access- und Forschungsdaten-Strategien“ formuliert und der Ausbau eines freien Zugangs zu Forschungsergebnissen/Publikationen und Forschungsdaten hervorgehoben (Nr. 14 und 15). Dazu soll die Open-Access-Strategie zu einer Open-Research-Strategie weiterentwickelt und wesentliche Zielmarken im Jahr 2024 präsentiert werden. Zur Koordinierung und Strategieumsetzung wird eine zweite Stelle für das Open-Access-Büro Berlin innerhalb des Zuschusses der Freien Universität Berlin verstetigt. Die Hochschulen und die Charité sollen darüber hinaus die „nachhaltige Nutzung erzielter Forschungsergebnisse und der damit verbundenen Daten“ anstreben und diese Bemühungen in die Open-Research-Strategie integrieren. Zur Entwicklung von Standards soll ein enger Austausch mit den Konsortien der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) erfolgen (Abgeordnetenhaus von Berlin, 2023).

Die Hochschulen erhalten jeweils ab 2026 Mittel im Rahmen einer Pauschale für zusätzliche Ausgaben für „Digitalisierung inklusive Open Access“ (Hochschulen) beziehungsweise „Open Access/Open Science“ (Charité)(Abgeordnetenhaus von Berlin, 2023), die je nach Einrichtung in einer Höhe von 100 Tausend bis 1,3 Millionen Euro liegen.

In einer engen Beziehung zu offener Wissenschaft steht die Digitalisierung im Hochschulbereich. In den Hochschulverträgen werden die Hochschulen dazu aufgefordert „Eckpunkte für eine profilentsprechende Digitalisierungsstrategie“ zu entwickeln, die Studium, Lehre, Forschung, Selbstverwaltung und Administration einbezieht. In dieser Digitalisierungsstrategie sollen auch Handlungserfordernisse im Zusammenhang mit KI-Anwendungen im Hochschulbereich thematisiert werden (Abgeordnetenhaus von Berlin, 2023). Auch die Handlungserfordernisse und Implikationen für eine offene Wissenschaft sind zu berücksichtigen.

Die beiden konfessionellen Hochschulen Evangelische Hochschule Berlin (EHB) sowie Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) sind vom Land Berlin staatlich anerkannte Fachhochschulen in kirchlicher Trägerschaft. Sie haben keinen Hochschulvertrag und erhalten Landesmittel für Personalausgaben per „Verordnung über die Erstattung der persönlichen Ausgaben aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin (Erstattungsverordnung).“ Sie erhalten daher keine Mittel für Digitalisierung und Open Access. 

Open Access in der jüngeren Berliner Wissenschaftspolitik

Unter der Überschrift „Digitale Wissenschaft ist offene Wissenschaft“ bekannte sich die Koalition zwischen der SPD, DIE LINKE und GRÜNE in der Vereinbarung 2016 bis 2021 zu Open Access als zu fördernde Regelung in den Hochschulverträgen und unterstützt die Hochschulbibliotheken als „digitale Wissensspeicher“ (Der Regierende Bürgermeister. Senatskanzlei, 2019). In den Wahlprogrammen der Wiederholungswahl 2023 erwähnten SPD, GRÜNE, DIE LINKE und CDU Open Access beziehungsweise Open Science als Handlungsfelder (Kindling, 2023). Im darauffolgenden Koalitionsvertrag „Das Beste für Berlin“ 2023 bis 2026 zwischen SPD und CDU Berlin wird offene Wissenschaft nicht adressiert (SPD Berlin, CDU Berlin, 2023).

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und Transparenzherstellung werden in Berlin auch Behördendaten (Open Government Data) zur Nutzung durch Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit bereitgestellt. Im November 2023 wurde die aktualisierte Open-Data-Strategie des Landes Berlin durch den Senat beschlossen (Senatskanzlei, 2023). Da Behördendaten für die wissenschaftliche Nutzung relevant sind, bestehen hinsichtlich verschiedener Aspekte Schnittmengen mit den Bemühungen um die offene Zugänglichmachung und Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten. Zur Unterstützung des Austauschs kann der bestehende Kontakt zwischen dem Open-Access-Büro und der Open-Data-Verantwortlichen des Landes Berlin im Zuge der Strategieentwicklung für Open Research ausgebaut werden.

Offene Wissenschaftspraxis im Land Berlin

In der Berliner Open-Access-Strategie wurde ausgehend von der Berliner Erklärung (2003) das allgemeine Ziel formuliert, die Wissenschaft zu öffnen: „Zum Wohle der Gesellschaft soll allen Menschen Wissen ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zur Verfügung stehen“ (Senat von Berlin, 2015). Eine messbare Zielstellung der Open-Access-Strategie lautete, bis zum Jahr 2020 einen Open-Access-Anteil von 60 % bei wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln zu erreichen. Bis zum Jahr 2025 sollen sogar 100 % erreicht werden (Senat von Berlin, 2015).

Das Open-Access-Publikationsaufkommen in wissenschaftlichen Zeitschriften im Berliner Open Access Monitoring bis 2020

Abb. 4: Open-Access-Anteil von wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln für das Jahr 2020, Quelle: Kindling et al., 2022: https://depositonce.tu-berlin.de/handle/11303/16999.

Die Analyse des Publikationsaufkommens wurde im Rahmen einer einrichtungsübergreifenden Arbeitsgruppe durchgeführt und im weiteren Text als „Berliner Open Access Monitoring“ bezeichnet. In die Analyse wurden die neun publikationsstärksten öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen des Landes Berlin einbezogen.3 Das Monitoring wurde von 2016 bis 2022 jährlich durchgeführt und veröffentlicht und umfasst die Publikationsjahre 2013 bis 2020. Im Publikationsjahr 2020 lag der Gesamtanteil an Open-Access-Zeitschriftenartikeln mit Berliner Autor*innenschaft im Publikationsjahr bei 63,3 %. Insgesamt wurden 13.925 Artikel identifiziert. 8.858 Artikel wurden als Open-Access-Artikel veröffentlicht. Der Open-Access-Anteil wird in den Berichten in den Anteil von Artikeln in genuinen Open-Access-Zeitschriften (Gold Open Access) und in Hybridzeitschriften (Hybrid Open Access) sowie in den Anteil von Open-Access-Zweitveröffentlichungen (Green Open Access) untergliedert. Die vom Land Berlin formulierte Zielquote wurde demnach übertroffen (Kindling, Delasalle, Finke, Grimm, & Voigt, 2022, siehe Abbildung 4).

Im Publikationsjahr 2020 sind 28,2 % der Zeitschriftenartikel in genuinen Open-Access-Zeitschriften als Gold-Open-Access-Artikel erschienen. 14,9 % der Zeitschriftenartikel sind im Green Open Access als Preprints oder Zweitveröffentlichungen erschienen. Darüber hinaus wurden 20,5 % der Artikel in Hybridzeitschriften veröffentlicht, das heißt in Zeitschriften, die über Subskriptionen finanziert werden, aber die Freischaltung einzelner Artikel durch Zahlung von APCs oder im Rahmen von Transformationsverträgen (zum Beispiel DEAL) ermöglichen (Kindling, Delasalle, Finke, Grimm, & Voigt, 2022).

Mit dem Erreichen der Zielquote im Publikationsjahr 2020 wurde auch das Berliner Open Access Monitoring auf Grundlage der bis dahin verwendeten Methodik abgeschlossen. Der letzte Bericht enthielt zusätzlich eine Auswertung neu erhobener Daten für die Publikationsjahre 2016–2020. Werden die Zahlen der Neuerhebung zugrunde gelegt, liegt der Open-Access-Anteil insgesamt sogar schon bei 64,6 % (Kindling, Delasalle, Finke, Grimm, & Voigt, 2022).

Das Open-Access-Publikationsaufkommen im Open Access Monitor Deutschland 2020–2023

Um die Entwicklung des Open-Access-Publikationsaufkommens in wissenschaftlichen Zeitschriften seit dem Publikationsjahr 2021 aufzuzeigen, wird auf den Open Access Monitor Deutschland (OAM) zurückgegriffen. Der Open Access Monitor ist ein Tool für Datenanalysen zum Publikationsaufkommen deutscher wissenschaftlicher Einrichtungen, das vom Forschungszentrum Jülich bereitgestellt wird. Während zuvor im Zusammenhang mit der Zielquote genannte Open-Access-Publikationszahlen auf die neun publikationsstärksten Einrichtungen Bezug nehmen, umfasst der bereitgestellte Bericht des Open Access Monitors die Zahlen zu allen Berliner Hochschulen und der Charité, das heißt insgesamt 14 Einrichtungen (Forschungszentrum Jülich, 2024).

Der standardisierte Bericht dokumentiert die Publikationszahlen in wissenschaftlichen Zeitschriften basierend auf den Korrespondenz-Autorschaften der 14 Einrichtungen aus den Jahren 2021 bis 2023 einrichtungsübergreifend sowie auf den Datenquellen Web of Science und Unpaywall. Der Open-Access-Anteil deutscher wissenschaftlicher Einrichtungen beträgt 59,3 % im Jahr 2023 ohne Bronze Open Access4 (64 % mit Bronze Open Access). Im Bericht wird darauf verwiesen, dass es in den vergangenen Jahren allgemein in Deutschland eine dynamische Entwicklung des wissenschaftlichen Artikeloutputs gab:

Während die Gesamtzahl der Artikelpublikationen mit Beteiligung deutscher Autor:innen zwischen 2014 und 2023 um 15 % wuchs, stieg die Zahl der Open-Access-Veröffentlichungen um 103 % an. Besonders angestiegen sind die Hybriden Publikationen von 5 % auf 29 %. Der zeitliche Anstieg korreliert mit Abschluss von deutschlandweiten Transformationsverträgen wie zum Beispiel DEAL. Ein dynamisches Wachstum um 187 % ist ebenfalls für die Gold-Open-Access-Publikationen verzeichnet (in den Gold-Open-Access-Zeitschriften von „traditionellen Verlagen ebenso wie in den Zeitschriften von Gold-OA-Verlagen wie MDPI, Frontiers, PLOS und Copernicus). Damit stieg der Anteil von 13 % auf 31 % an (Forschungszentrum Jülich, 2024).

Abb. 5: Open-Access-Status der Veröffentlichungen affiliierter Korrespondenz-Autor*innen der Berliner Einrichtungen anhand von Unpaywall, Web of Science. Quelle: Forschungszentrum Jülich, 2024, S. 5: https://doi.org/10.5281/zenodo.12200258.

In der Abbildung 5 werden die Arten des Open Access (Diamond, Gold, Hybrid, Grün) und Bronze beziehungsweise Closed Access an den 14 Berliner Einrichtungen dargestellt. Der Anteil an Open-Access-Veröffentlichungen im Jahr 2023 beträgt in Berlin 73,2 % (Stand April 2024, ohne Bronze Open Access). Im Vergleich zum Publikationsjahr 2021 zeigt sich eine leichte Differenz von 74,6 % in 2021 um 1,4 % in 2023. Der Anteil an Green Open Access, der derzeit bei 4,4 % liegt, wird mit zeitlicher Verzögerung weiter zunehmen, so dass der Gesamtanteil an Open-Access-Artikeln vermutlich ebenso hoch wie in 2021 oder darüber liegen wird. Gold-Open-Access-Veröffentlichungen machen einen Anteil von knapp 36 % der Gesamtpublikationen im Jahr 2023 aus, knapp 2 % der Artikel konnten als Diamond Open Access kategorisiert werden. Der Anteil an Artikeln im Hybrid Open Access beträgt 29,4 %.

Im Bericht wird zudem dargestellt, wie sich die Artikel auf die Verlage verteilen. Der Verlag Springer Nature hat einen Anteil von rund 20 %, gefolgt von Elsevier mit rund 14 % und MDPI mit rund 11 %. Mit einem Anteil von 18 % erschienen Artikel bei den reinen Open-Access-Verlagen MDPI, Frontiers und PLOS (Forschungszentrum Jülich, 2024; siehe Abbildung 6).

Abb. 6: Verteilung der Publikationen affiliierter Korrespondenz-Autor:innen auf Verlage, in denen anteilig die meisten Artikel in den Jahren 2021, 2022 und 2023 veröffentlicht worden sind, auf Grundlage von Unpaywall und Web of Science; reine Open-Access-Verlage sind gelb hervorgehoben. Quelle: Forschungszentrum Jülich, 2024, S. 7: https://doi.org/10.5281/zenodo.12200258.

Die Open-Access-Quoten der Bundesländer lagen im Jahr 2022 je nach Datenquelle und Definition laut OAM zwischen 71 % und 81 %.5 Wie in Abbildung 5 zu sehen ist, lag Berlin im Jahr 2022 bei 78,5 % (mit Bronze Open Access, ohne bei 75,8 %) und damit im guten Mittelfeld. Im Vergleich zu 2014, als die Quoten der Bundesländer zwischen 27 % und 46 % variierten, ist dies eine wesentlich geringere Bandbreite. Das bedeutet, dass sich das Open-Access-Publikationsaufkommen zwischen den Bundesländern weiter angleicht und sich auf einem insgesamt höheren Niveau bewegt (Bärwolff et al., 2023).

Der durch den Open Access Monitor bereitgestellte Bericht liefert eine einrichtungsübergreifende Sicht auf die prozentuale Verteilung des Open-Access-Publikationsaufkommen nach Open-Access-Typen und darüber hinaus über Verlage beziehungsweise Zeitschriften/Open-Access-Zeitschriften (Forschungszentrum Jülich, 2024) an den Hochschulen, Universitäten und der Charité. Zahlen zum Publikationsaufkommen jeder einzelnen Einrichtung sowie den Einrichtungen der außeruniversitären Forschung können jahresspezifisch direkt im Open Access Monitor abgerufen werden. Die Betrachtung des Publikationsaufkommens in wissenschaftlichen Zeitschriften zeigt allerdings nur einen kleinen Ausschnitt der realen Verbreitung von Praktiken offener Wissenschaft und ist in der vorgestellten Form mit Einschränkungen verbunden (siehe dazu auch Publikationsnachweis und Monitoring).

Mit Bezug auf die drei Handlungsfelder, die in der Open-Access-Strategie Berlin betrachtet werden, ist das Open-Access-Publizieren bei wissenschaftlichen Publikationen am weitesten verbreitet. Für einen Einblick in die Praxis an Berliner Einrichtungen können mehrere Studien herangezogen werden. Im Berlin Science Survey, einer Trendstudie zum kulturellen Wandel in der Berliner Forschungslandschaft, gaben im Jahr 2022 Wissenschaftler*innen ihre Einschätzung zum wissenschaftlichen Publizieren: Durchschnittlich seien gut 55 % ihrer Publikationen frei und kostenlos im Internet verfügbar (Lüdtke & Ambrasat, 2022). Wobei hier vermutlich ein hoher Anteil als sogenanntes Bronze Open Access kategorisiert werden kann: „Free to read on the publisher page, but without an clearly identifiable license“ (Piwowar et al., 2018) und damit nicht den Prinzipien von Open Access entspricht. Auffällig sind die Unterschiede im Vergleich der Fachbereiche, die unter anderem durch die verschiedenen Publikationsformate und -praktiken zu erklären sind, wie auch andere Studien belegen (DFG, 2022). Das Open-Access-Publizieren von Artikeln in wissenschaftlichen Zeitschriften ist grundlegend besser finanziell und infrastrukturell gefördert, wird aber im Vergleich besonders in den Sozial- und Geisteswissenschaften weniger praktiziert als beispielsweise in den Natur- und Lebenswissenschaften. In der vom Open-Access-Büro Berlin durchgeführten Online-Konsultation „Berlin Open Research“ aus dem Jahr 2020 gab die Mehrheit der Befragten (86,1 %) an, dass an ihrer Einrichtung „Open Access publizieren“ als Maßnahme umgesetzt wird. Das weist darauf hin, dass es bereits eine gute infrastrukturelle Unterstützung in diesem Handlungsfeld gibt (Kindling, Neufend, Stiller, & Trkulja, 2021).

Hinsichtlich des freien Zugangs im Handlungsfeld Forschungsdaten ist die Datenlage weitaus schwieriger. Hier gibt es im Vergleich zu Open Access bei wissenschaftlichen Publikationen bisher kein systematisches Monitoring zur Anzahl der Forschungsdatenpublikationen von Wissenschaftler*innen an Berliner Einrichtungen. Im Berlin Science Survey gaben 26,8 % der Befragten an, dass das Teilen von Daten bereits zur Routine gehört (siehe Abbildung 7: Daten werden oft, sehr oft oder immer geteilt; allerdings nicht differenziert nach den Zugangsbedingungen). Dies scheint jedoch verstärkt unter Professor*innen praktiziert zu werden, die unter anderem vorhandene Policies und Richtlinien zu Open Research Data seitens der Forschungsförderorganisationen umsetzen (Lüdtke & Ambrasat, 2022).

Abb. 7: Screenshot der „Abbildung 11 Häufigkeiten Open Science Praktiken“ aus dem Berlin Science Survey, Quelle: Lüdtke et al. 2022, S. 15: http://dx.doi.org/10.18452/26222.

Zudem ist das offene Teilen von Daten mit unterschiedlichen Herausforderungen verbunden, die sich je nach Forschungskontext deutlich unterscheiden. Sensible oder personenbezogene Daten können oftmals nicht offen geteilt werden (Taubitz, Bobrov, & De Schellenberger, 2022). Das Teilen von Daten in den Fachgebieten ist unterschiedlich relevant, aufwändig und etabliert. Wenn Daten geteilt werden, so sind sie nicht unbedingt nachnutzbar, da die Aufbereitung für die Sekundärnutzung ein komplexer Prozess ist (Mozygemba & Kretzer, 2022). Die Autor*innen des Berlin Science Survey halten fest, das Open Research unter Berliner Forschenden kein Image-Problem, sondern ein Umsetzungsproblem hat:

Trotz der hohen Wichtigkeit, die Open Science von den Wissenschaftler:innen beigemessen wird, ist die Umsetzung von Open Science in dem Forschungsalltag der Wissenschaftler:innen von geringster Priorität. Niedriger Erwartungsdruck resp. geringe Anreize sind für diese niedrige Priorisierung vermutlich mitverantwortlich in Kombination mit konkurrierenden Zielen, die mit stärkeren Anreizen verknüpft sind. Dies könnte sich durch zusätzliche Hürden bei der Umsetzung von Open Science noch verschärfen (Lüdtke & Ambrasat, 2022).

Ähnlich schreiben Forschende in der Online-Konsultation „Berlin Open Research“, die vom Open-Access-Büro durchgeführt wurde, offener Wissenschaft eine hohe Bedeutung zu. Forschende an Berliner Einrichtungen haben neben dem Open-Access-Publizieren (92,6 %), dem offenen Zugang für Forschungsdaten (86,9 %) und Bildungsmaterialien (85,2 %) auch die offene Bereitstellung diverser Formen an Wissen und Kultur (70 %) und den kollektiven Zugang zu und Teilhabe an Ressourcen als relevant beurteilt (80 %). Die Beteiligung gesellschaftlicher Akteur*innen haben fast 50 % als relevant auf Landesebene bezeichnet (siehe Abbildung 8). Partizipative Verfahren, in denen beispielsweise Bürger*innen als Laienwissenschaftler*innen an Forschungsprojekten mitwirken (Citizen Science), werden insbesondere von Geistes- und Sozialwissenschaftler*innen in Berlin als bereits durchgeführte Praxis offener Wissenschaft angegeben (Lüdtke & Ambrasat, 2022).

Abb. 8: Als sehr relevant und relevant eingeschätzte Handlungsfelder für das Land Berlin (N=122), Quelle: Kindling et al., 2021, S. 22: https://doi.org/10.5281/zenodo.4558710.

Die Umfrage „Bestands- und Bedarfserhebung zum Forschungsdatenmanagement an den BUA-Einrichtungen“ zeigt wiederum die Lücken in der Umsetzung auf (Ariza de Schellenberger et al., 2022). Einrichtungsübergreifend ist die Bekanntheit von Richtlinien, Empfehlungen und Vorgaben nicht mit der Umsetzung gleichzusetzen, das heißt ein augenfälliger Anteil von Personen kennt die Richtlinien, aber setzt diese nicht um. Zwischen 15 % und 26 % der Befragten an den Universitäten geben an, die Forschungsdaten-Policy der eigenen Einrichtung zu kennen und umzusetzen. Die Charité hat keine Forschungsdaten-Policy, aber adressiert den Umgang mit Forschungsdaten in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. 68 % der Befragten gaben an, die Satzung umzusetzen. Bei den FAIR-Prinzipien gaben 39 % bis 58 % der Befragten an, diese gar nicht zu kennen (siehe Abbildung 9). Insgesamt sind die verschiedenen Leitlinien und Empfehlungen in der Gruppe der Professor*innen am bekanntesten (Ariza de Schellenberger et al., 2022). Hier zeigt sich erneut die Lücke zwischen den Praktiken, denen Forschende hohe Bedeutung zuschreiben, und der tatsächlichen Umsetzung derselben.

Abb. 9: Welche der folgenden Vorgaben, Richtlinien oder Empfehlungen für den Umgang mit Forschungsdaten kennen oder praktizieren Sie? Quelle: Ariza de Schellenberger et al., 2022, Abb. 7, S. 23: https://doi.org/10.5281/zenodo.7060446.

Die Öffnung des gesamten Forschungsprozesses verändert Forschung und Lehre in der Praxis teilweise tiefgreifend. Möglichst offene Wissenschaftskulturen unterstützen Nachhaltigkeit, Transparenz und die Demokratisierung von Wissen (Fischer et al., 2023). Dieser Kulturwandel findet in Abhängigkeit von Rahmenbedingungen statt, die Forschende in ihrer Praxis, Wissenschaft zu öffnen, nicht immer ausreichend unterstützen. In der Online-Konsultation „Berlin Open Research“ wurden Strategien zur Verankerung von Open Research durch das Land Berlin abgefragt. Die Online-Konsultation richtete sich an Berliner Einrichtungen, Projekte und Initiativen. Insgesamt sind 122 vollständig ausgefüllte Fragebögen eingegangen und über die Hälfte der Befragten (54,1 %) gaben an, als Wissenschaftler*innen oder Forscher*innen tätig zu sein (Kindling, Neufend, Stiller, & Trkulja, 2021). An erster Stelle nannten die Befragten personelle und finanzielle Ressourcen, gefolgt von der Schaffung von Anreizsystemen, dem Ausbau von Handlungsfeldern und der Erarbeitung von Regularien und Richtlinien. Auch wenn nur ein kleiner Kreis an Befragten teilgenommen hat, werden Anreizsysteme bereits an zweiter Stelle als durch das Land Berlin zu verankernde Strategie genannt. Ein Kulturwandel, das heißt eine nachhaltige Aneignung offener Wissenschaftspraxis durch alle am Prozess Beteiligten, basiert auf abgestimmten Angeboten an Services und Rahmenbedingungen. Eine große Hürde für die Umsetzung von Open Research an Berliner Einrichtungen stellen fehlende Anreizsysteme dar.

Berliner Einrichtungen in regionalen, nationalen und internationalen Forschungsverbünden

Zur Weiterentwicklung in Richtung offener Wissenschaften leistet in Berlin die Berlin University Alliance (BUA) einen wichtigen Beitrag. Der Verbund der drei Berliner Universitäten FU Berlin, HU Berlin, TU Berlin und der Charité wird seit 2019 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Land Berlin im Rahmen der Exzellenstrategie von Bund und Ländern gefördert. Die Förderung läuft bis Oktober des Jahres 2026 und der Berliner Verbund erhält jährlich knapp 23,5 Millionen Euro (Berlin University Alliance, 2017). Durch die Kooperation schaffen die Einrichtungen Möglichkeiten zur gemeinsamen Forschung insbesondere zu großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Die BUA fördert dazu auch eine Forschungskultur, die von Qualität, Offenheit und Transparenz geprägt ist. Sie schafft mit ihren Initiativen und Projekten einrichtungsübergreifende Strukturen und prägt damit die Open-Research-Landschaft in Berlin. Themen der offenen Wissenschaft werden insbesondere in den Schwerpunkten Advancing Research Quality and Value (Objective 3) und Sharing Resources (Objective 5) gezielt adressiert. Beispielhaft sind das Center for Open and Responsible Research (CORe) im Schwerpunktbereich Advancing Research Quality and Value zu nennen, das die offene und verantwortungsvolle Forschung unterstützt, sowie die Berlin OpenX-Initiative, die mittels verschiedener Maßnahmen und Projekte offene Wissenschaft fördert und vorantreibt und das 2023 verabschiedete Leitbild für offene Wissenschaft der BUA verantwortet (siehe Open Research Policies). Im Schwerpunktbereich Sharing Resources wird ein Netzwerk von gemeinsam nutzbaren Forschungsinfrastrukturen und -dienstleistungen geschaffen, das unter anderem die Themen Open Access und Forschungsdatenmanagement im Sinne der FAIR-Prinzipien (Wilkinson et al., 2016) voranbringt. Auch in den anderen Schwerpunktbereichen gibt es thematische und strategische Schnittmengen, wie etwa die Aktivitäten in den Feldern Citizen Science und Wissenschaftskommunikation im Schwerpunktbereich Fostering Knowledge Exchange (Objective 2) zeigen. Als strukturelle Maßnahme wurden zudem die Förderbedingungen für die Forschungsprojekte aus den Mitteln der Berlin University Alliance angepasst. Auf diese Weise tragen die Fördermittel der BUA zu Open Access zu Forschungsresultaten, zu optimiertem Forschungsdatenmanagement und, wo möglich, mit offenen Forschungssoftware-Lizenzen bei.

Das Einstein Center Digital Future (ECDF) wurde 2017 als Zentrum der Einstein-Stiftung gegründet. Inzwischen sind im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells die drei Berliner Universitäten und die Charité mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Organisationen vernetzt, um die Digitalisierung zu beforschen und voranzubringen. Open Research zählt zu den gemeinsamen Visionen der Forschungsaktivitäten des ECDF und wird als Schlüsselprinzip beschrieben: „Wir handeln verantwortungsbewusst und mutig, sind offen für neue Ideen und gestalten unsere Prozesse so, dass sie für alle transparent und gerecht sind“6. Was Open Research für das ECDF bedeutet, wird überdies in einem Statement on Open Science ausformuliert.

Berlin Research 50 (BR50) ist der Verbund der Berliner außeruniversitären Forschungseinrichtungen. BR50 steht für eine faire und nachhaltige Zukunft und forciert die Stärkung der Wissenschaft und Forschung in der Region Berlin-Brandenburg. Er ist als Verein organisiert. An vielen der im Verbund zusammengeschlossenen Einrichtungen ist Open Research ein strategisches Ziel und Services zur Unterstützung der Forschung sowie die praktische Umsetzung durch die forschenden Angehörigen sind teilweise bereits seit vielen Jahren etabliert. Einige der Einrichtungen in Zuständigkeit des Landes Berlin werden in vorliegendem Bericht näher betrachtet. Der Verbund ist davon überzeugt, dass Open Research den Wissenschafts-, Forschungs- und Kulturstandort Berlin stärkt. Die Vielfalt und Exzellenz an den Einrichtungen in Wissenschaft und Forschung bilden eine ideale Ausgangslage zur Entwicklung einer Open-Research-Strategie, die eine Open-Research-Infrastruktur forciert, die den Standort Berlin langfristig und nachhaltig stärkt und die Anschlussfähigkeit an internationale Entwicklungen sichert. Open Research wird daher bei der Weiterentwicklung der Zielstellungen für den Berliner Forschungs- und Innovationsraum durch den BR50 berücksichtigt. Der Verbund Berlin Research 50 beziehungsweise seine Einrichtungen sind in der AG Open-Access-Strategie vertreten.

Die TU Berlin ist in der TU9 organisiert, eine Allianz führender Technischer Universitäten in Deutschland. Die Bibliotheken der TU9 haben im Jahr 2023 ein Positionspapier zu Open-Access-Büchern „Diamond & Fair: Positionspapier der TU9-Bibliotheken zu Open-Access-Büchern“ veröffentlicht (siehe Publikationsfonds). Kürzlich haben die TU9-Universitäten die Pressemitteilung zu den DEAL-Verträgen „TU9-Universitäten stärken Open Access Publizieren“ herausgebracht (TU9, 2024). In beiden Statements wird Diamond und Fair Open Access im Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Rates empfohlen.

Die FU Berlin und HU Berlin sind im Forschungsverbund German U15 beteiligt, der Zusammenschluss 15 führender, forschungsstarker und traditionsreicher Universitäten. Auch dieser hat zuletzt 2019 ein Statement zu den DEAL-Verträgen veröffentlicht, in dem eine „starke und klare politische Mitwirkung von Bund und Ländern“ gefordert wird, um das bestehende System zu einem „künftig fairen, gerechten und zukunftsgemäßen Finanzierungssystem, das Open Access und Forschungsstärke zusammen denkt“ umzuwandeln (German U15, 2019).

Wissenschaftliche Einrichtungen in Berlin sind überdies in internationale Netzwerke und Initiativen eingebunden, die hinsichtlich der Weiterentwicklung in Richtung offener Wissenschaft eigene Leitlinien veröffentlichen oder dies planen (siehe Open Research Policies). In der European University Association (EUA) sind einige Berliner Hochschulen international organisiert, dazu gehören FU Berlin, HU Berlin, TU Berlin, ASH Berlin, BHT, HTW Berlin und HWR Berlin. Die EUA hat 2022 eine eigene Open Science Agenda 2025 publiziert, in der die Forschungsevaluation und Anerkennung von Open-Research-Praktiken thematisiert wird. Ein weiteres Beispiel ist die European University Alliance Circle U., ein integrativer, forschungsintensiver und interdisziplinärer europäischer Universitätsverbund, an dem die HU Berlin beteiligt ist. Circle U. hat ebenso eigene Open Science Recommendations to Stakeholders veröffentlicht. Die TU Berlin koordiniert mit ENHANCE einen Verbund von zehn europäischen, innovations- und forschungsstarken Technischen Universitäten. Auch im Rahmen von ENHANCE ist eine Open-Access-Positionierung in Vorbereitung. Die Charité ist Mitglied der European University Hospital Alliance (EUHA), die im Jahr 2021 die Sorbonne Declaration on Research Data Rights unterzeichnet hat. In dieser Erklärung verpflichten sich die Allianz-Mitglieder unter anderem zu einem strukturierten Forschungsdatenmanagement und der Zugänglichmachung möglichst offener, nachnutzbarer Forschungsdaten im Sinne der FAIR-Prinzipien (Wilkinson et al., 2016). Zu den unterzeichnenden Allianzen gehört auch die zuvor erwähnte German U15 und somit FU Berlin und HU Berlin (Association of American Universities et al., 2021).

*Titelbild: Foto von K.T. Francis auf Unsplash

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Michaela Voigt:

bei Beschriftung Abb. 4 und bei Ref. “Kindling, Delasalle, Finke, Grimm, & Voigt, 2022” bitte DOI angeben, nicht Direktlink -> https://doi.org/10.14279/depositonce-15778