In der Open-Access-Strategie wurde das Ziel vereinbart, dass alle wissenschaftlichen Einrichtungen eine „Open Access Policy für Publikationen“ verabschieden. Die Policy sollte eine nachdrückliche Empfehlung für Forschende enthalten, ihre Veröffentlichungen im Open Access zu publizieren sowie eine Verpflichtung für die Einrichtungen, Eigenpublikationen unter Nutzung einer freien Lizenz, nach Möglichkeit CC BY, zu veröffentlichen (Senat von Berlin, 2015). |
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Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Open-Access-Strategie im Jahr 2015 hatten die HU Berlin (2006) und die FU Berlin (2008) bereits eine Open Access Policy für wissenschaftliche Publikationen. Inzwischen haben zehn Hochschulen und Universitäten eine eigene Open Access Policy verabschiedet, darunter zuletzt die Katholische Hochschule Berlin (KHSB)(Katholische Hochschule Berlin, 2021) und die ASH Berlin (Alice Salomon Hochschule Berlin, 2022). Die FU Berlin (Freie Universität Berlin, 2021) und die HU Berlin (Humboldt-Universität zu Berlin, 2021) haben ihre Open Access Policies bereits einmal aktualisiert (siehe Liste der Policies an Berliner Einrichtungen). Einrichtungen in Zuständigkeit des Landes Berlin, die bislang weder eine Open Access Policy noch eine andere Policy oder Leitlinie verabschiedet haben, sollten dies zeitnah umsetzen. Die Hochschulen stellen so sicher, die per Berliner Hochschulgesetz verankerte Unterstützung für offene Wissenschaft auch strategisch in der eigenen Einrichtung festzuschreiben.
Die Open Access Policies der Hochschulen richten sich an alle Hochschulangehörigen. Es sind mittlerweile Infrastrukturen wie Repositorien und Finanzierungs- sowie Beratungsangebote an vielen Hochschulen etabliert, so dass sich die Inhalte und der Tenor der aktuellen Open Access Policies im Vergleich zur ersten Generation verändert haben. Policies sind vor allem dann effektiv, wenn die Hochschulen den Forschenden auch die Infrastruktur und Finanzierung für offene Wissenschaft anbieten können. Deshalb ist auch bei Policies und Richtlinien das Skalieren auf die Prozesse, Anforderungen und Gegebenheiten an diversen Hochschulen und Fachdisziplinen wichtig, um eine Kultur der Offenheit weiter auszubilden und zu fördern (Neufend, 2022).
Bei den Universitäten sind im Vergleich zu den Policies der ersten Generation neue Inhalte dazu gekommen. So empfehlen Universitäten die offene Lizenzierung für Forschungsergebnisse als Erstveröffentlichung unter einer offenen Lizenz wie CC BY oder sie fordern die Hochschulangehörigen auf, ihr Zweitveröffentlichungsrecht aktiv wahrzunehmen und alle Publikationen parallel oder nach jeweils geltenden Embargofristen ausschließlich über Repositorien zu veröffentlichen. Für die eigene Forschungstätigkeit sollen Hochschulangehörige bevorzugt eine ORCID iD (Open Researcher and Contributor ID) verwenden. In Bezug auf Verlagsverträge werden Hochschulangehörige ermutigt, ihre Urheberrechte wahrzunehmen, indem sie nur einfache Nutzungsrechte an die Verlage übertragen.
Des Weiteren wird Hochschulangehörigen empfohlen, sich selbst in Herausgabe-, Redaktions- und Begutachtungsfunktionen von Open-Access- Publikationen zu engagieren. Diese Empfehlung wird bisher nicht mit der Anerkennung dieses Engagements bei der Beurteilung wissenschaftlicher Leistungen verbunden (siehe Anerkennung im Bewerbungsverfahren). Obwohl die Anerkennung von Open-Access-Publikationen bei der Beurteilung wissenschaftlicher Leistungen bereits 2018 in sechs Open Access Policies deutscher Hochschulen benannt wurde (Hübner & Riesenweber, 2018), nimmt keine der hier besprochenen aktuellen Open Access Policies dazu Stellung (Neufend, 2022). Positiv hervorzuheben ist, dass die Einrichtungen sich dazu verpflichten, Eigenpublikationen unter freien Lizenzen zu publizieren (zum Beispiel bei Universität der Künste Berlin, 2019).
Die Open Access Policies der Berliner Einrichtungen spiegeln den Diskussionsstand zur Open-Access-Transformation in der (Berliner) Open Access Community wider. Dies zeigt sich beispielsweise in dem Zusatz, den die Alice Salomon Hochschule und die Universität der Künste Berlin (2019) in ihrer Policy anführen: „Das Engagement für nicht-kommerzielle Angebote wird besonders befürwortet.“ (Universität der Künste Berlin, 2019; Alice Salomon Hochschule Berlin, 2022).
Im Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) sind unter anderem die Wissenschaftlichen Bibliotheken, Spezialbibliotheken und Landesbibliotheken in Berlin und Brandenburg Mitglied – darunter auch Bibliotheken der in diesem Bericht betrachteten Landeseinrichtungen. Der KOBV formuliert Open Access als strategisches Ziel in Form einer Leitlinie, die sich auf die Open-Access-Strategie Berlin bezieht und praktische Maßnahmen zur Umsetzung von Open Access in den Bibliotheken und Maßnahmen der KOBV-Zentrale zur Unterstützung der Open-Access-Transformation enthält (Kooperativer Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg, 2017).
In der Open-Access-Strategie wurde deutlich gemacht, dass auch jenseits der Wissenschaft der Zugang zu digitalen Daten, Objekten und Texten eine große Rolle spielt. Das Land Berlin sagte zu, „aktiv die Entwicklung und Umsetzung von digitalen Strategien für seine Kultur- Wissenschafts-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen“ zu fördern (Senat von Berlin, 2015). |
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Mehrere Berliner Kulturerbe-Einrichtungen und Forschungsmuseen haben bereits Open Access Policies oder Richtlinien verabschiedet beziehungsweise adressieren Open Access in ihren Digitalstrategien. In der Interviewreihe mit Berliner Kulturerbe-Einrichtungen zeigte sich, dass etwa die Hälfte der befragten Institutionen Open Access bereits in Form von Richtlinien, Policies oder Digitalstrategien strategisch verankert hat, darunter mehrere große Einrichtungen. Sie beziehen sich dabei sowohl auf den Zugang zu ihrem digitalen Kulturgut als auch teilweise auf die Publikationspraxis ihrer Angehörigen, die den Prinzipien von Open Access folgen soll (Stiller, Trkulja, Neufend, & Kindling, 2022). So bezieht sich die Open Access Policy des Museums für Naturkunde - Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung (MfN) beispielsweise auf die Publikationen der Mitarbeitenden des Museums (Museum für Naturkunde, 2022). Das Landesarchiv übernimmt die Aufgabe der Unterstützung der Wissenschaft und Öffentlichkeit per Gesetz: „Das Landesarchiv Berlin fördert die wissenschaftliche Forschung und die Öffentlichkeitsarbeit und wirkt an der Erforschung und der Vermittlung der Landesgeschichte mit. […]“ (Abgeordnetenhaus von Berlin, 2020). In seiner 2019 verabschiedeten Open Access Policy hat das Landesarchiv festgehalten, Open Access in Bezug auf „digitale Publikationen, Daten und Quellen für die Öffentlichkeit, zur Rechtssicherung, für Verwaltung, Wissenschaft und Forschung sowie für Lehre und Bildung zur Verfügung“ auszubauen und damit die unbeschränkte Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteur*innen zu unterstützen. Es empfiehlt in der Policy zudem auch, „Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihre Forschungsergebnisse und wissenschaftlichen Arbeiten Open-Access zu veröffentlichen“ (Landesarchiv Berlin, 2019).
Die Stiftung Stadtmuseum Berlin verpflichtet sich in der bereits 2016 veröffentlichten Zukunftsstrategie dem Open-Data-Gedanken und „verfolgt einen transparenten Umgang mit Metadaten“, deren Nachnutzung vereinfacht werden soll. Zudem soll Citizen Science ausgebaut werden, indem „Berliner*innen in die eigene Erforschung der Stadtgeschichte“ eingebunden werden. Die Stiftung will überdies „Forschungsprojekte, Kooperationspartner und andere Kultur-Enthusiasten mit Daten und Wissen“ unterstützen (Spies, 2016). Im Masterplan 2025 des Stadtmuseums Berlin wird die kulturelle Teilhabe auch über den „Open Access-Gedanken“ verstanden (Stadtmuseum Berlin, 2021).
Auch die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin verfolgt in ihren Leitgedanken für die digitale Weiterentwicklung der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin, „wenn archiv-rechtlich, kuratorisch und ethisch vertretbar, eine konsequente Open-Access-Strategie“ (Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin, 2019).
Der Einsatz einer spezifischen Digitalstrategie oder Open Access Policy ist jedoch nicht zwingend erforderlich, um Open Access umzusetzen (Stiller, Trkulja, Neufend, & Kindling, 2022). Dennoch sind viele Kulturerbe-Einrichtungen an einer gemeinsamen Open Access Policy interessiert. Dass dies in Kooperation gelingen kann, zeigt beispielsweise die Open Access Policy der Kulturerbe-Einrichtungen in Hessen (Bulle, Euler, & Klimpel, 2022).
Die Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) übernimmt qua Auftrag die Sicherung „des freien Zugangs zu Wissen, Bildung und Kultur“1. Sie sammelt und archiviert „Veröffentlichungen aus und über Berlin als Zeugnisse des geistigen und kulturellen Schaffens der Region“ und macht diese öffentlich zugänglich. Zugang zu den elektronischen Publikationen und digitalisierten Werken bietet die ZLB über die Digitale Landesbibliothek Berlin, die teils bereits offen lizenzierte Materialien bereitstellt, die den Kriterien von Open Access entsprechen. Im Rahmen des landesbibliothekarischen Auftrags werden darüber hinaus verschiedene Aktivitäten zum Aufbau und der Weiterentwicklung von Services der digitalen Langzeitarchivierung sowie der Zugänglichmachung von digitalen Beständen unternommen.
Die Open-Access-Strategie sieht vor, dass Grundsätze für den Umgang mit Forschungsdaten in die empfohlenen Open Access Policies aufgenommen werden sollten. Die Grundsätze sollen Angehörige nachdrücklich ermutigen und unterstützen, „Forschungsdaten zur Erhöhung der Nachvollziehbarkeit von Forschungsergebnissen und zur Nachnutzung in zitierfähiger Form zur Verfügung zu stellen“ (Senat von Berlin, 2015). |
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Die HU Berlin hatte als eine der ersten Hochschulen in Deutschland bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Berliner Open-Access-Strategie neben ihrer Open Access Policy eine eigene Forschungsdaten-Policy verabschiedet (Humboldt-Universität zu Berlin, 2014). In Berlin folgten im Jahr 2019 die TU Berlin (Technische Universität Berlin, 2019) und im Jahr 2021 die FU Berlin (Freie Universität Berlin, 2021). Die Policies beinhalten die Empfehlung für Forschende, Forschungsdaten – sofern möglich – öffentlich zugänglich zu machen und verweisen unter anderem auf die Infrastruktur- und Beratungsangebote der eigenen Einrichtung. Die FU Berlin empfiehlt überdies, Metadaten von nicht zugänglichen Datensätzen in ihrem institutionellem Repositorium abzulegen, um sie sichtbar und nachhaltig referenzierbar zu machen. Die Policy bezieht sich ausdrücklich auch auf Software: Die FU Berlin „fördert im Einklang mit ihrer Open Access Policy den freien Zugang zu publizierfähigen Forschungsdaten und die Anerkennung von Datenveröffentlichungen und Software-Entwicklungen“ (Freie Universität Berlin, 2021). Die Forschungsdaten-Policy der TU Berlin aus dem Jahr 2019 wurde mit einem Beschluss des Akademischen Senats 2023 fortgeführt. Auch an der TU nehmen die Forschungsdaten-Policy und die Open Access Policy aufeinander Bezug, indem sie den freien Zugang zu Textpublikationen ebenso wie für Forschungsdaten unterstützen. Dafür wird eine freie Lizenz empfohlen, um die Nachnutzung zu ermöglichen, sofern dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (Technische Universität Berlin, 2019).
Bislang hat keine der Berliner Fachhochschulen eine eigene Forschungsdaten-Policy verabschiedet. Forschungsdaten werden aber teils in den Open Access Policies berücksichtigt. In der Open Access Policy der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) wird zum Beispiel der offene Zugang zu Forschungsdaten adressiert und den Forschenden empfohlen, Daten als Open Data und nach den FAIR-Prinzipien bereitzustellen (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, 2020).
Das Weizenbaum-Institut, eine vom BMBF und dem Land Berlin geförderte Kooperation mehrerer wissenschaftlicher Institutionen aus Berlin und Brandenburg, hat 2023 eine Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten verabschiedet (Weizenbaum Institute for the Networked Society, 2024). Sie ist an die Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen (Allianz der Wissenschaftsorganisationen, 2010) und den DFG-Kodex angelehnt (siehe Gute wissenschaftliche Praxis) und bietet den interdisziplinär arbeitenden Forschenden am Weizenbaum-Institut eine wichtige Orientierung für den verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten.
Die BBAW hat 2023 ebenfalls eine Richtlinie zum Umgang mit Forschungsdaten veröffentlicht, die das Leitbild Open Science ergänzt (Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, 2023). Sie versteht sich als „Mindestanforderung für den Umgang mit Forschungsdaten“ auf Grundlage der FAIR-Prinzipien (Wilkinson et al., 2016), die gegebenenfalls im Rahmen von Forschungskooperationen um weitere geltende Standards ergänzt werden.
Vermehrt ist auch die Weiterentwicklung von Open Access Policies zu Policies für offene Wissenschaft (Open Research) zu beobachten. Das Konzept fand in der Open-Access-Strategie nur am Rande Erwähnung (Senat von Berlin, 2015). An den vier Einrichtungen des Berliner Exzellenzverbunds Berlin University Alliance (BUA) wurde ein gemeinsames Leitbild für Offene Wissenschaft an der Berlin University Alliance (Berlin University Alliance, 2023) abgestimmt und im November 2023 verabschiedet. Das Leitbild schafft einen Handlungs- und Orientierungsrahmen für die zukünftigen Aktivitäten an der Charité, der FU Berlin, der TU Berlin und der HU Berlin. Die BUA verpflichtet sich mit diesem Leitbild dem Prinzip der offenen Wissenschaft und die Einrichtungen verständigen sich auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen, darunter die Unterstützung einer vielfältigen, nicht-profitorientierten, wissenschaftsgetriebenen Open-Access-Kultur, die Entwicklung gemeinsamer Weiterbildungs- und Infrastrukturangebote für offene Wissenschaftspraktiken, die Entwicklungen von Anreizen für offene Wissenschaft sowie die Förderung von Forschungs- und Implementierungsprojekten im Bereich Open Science. Zur Umsetzung des Leitbilds wurden Expert*innenkreise eingerichtet, die auf Basis des Leitbilds konkrete Bedarfe und Handlungspotenziale für die jeweiligen Verbundpartnerinnen identifiziert haben. Die Ergebnisse der Expert*innengremien werden in den Universitätsleitungen diskutiert und nach Möglichkeit in den strategischen Gesamtplanungen berücksichtigt.
An der HTW Berlin ist offene Wissenschaft als strategisches Handlungsfeld in der 2023 veröffentlichten Forschungsstrategie ausgewiesen. Die HTW befindet sich in der Aufbauphase der Themenfelder Open Science und Open Innovation. Aktivitäten wie die Förderung von Open-Access-Publikationen und die Entwicklung eines professionellen Forschungsdatenmanagements sollen die Transparenz, Qualität und Wiederverwertbarkeit von Forschungsergebnissen erhöhen. Dazu soll unter anderem eine hochschulweite Arbeitsgruppe eine Forschungsdatenstrategie und -policy entwickeln. Das noch weitgehend neue Themenfeld der „co-kreative[n] Entwicklung von Forschungsideen und Innovationen mit Gesellschaft und Wirtschaft“ wird an der HTW durch eine Open-Science-Arbeitsgruppe unterstützt. Die HTW strebt an, einen breiten Wissenstransfer und eine gesteigerte gesellschaftliche Anschlussfähigkeit zu erreichen. Dazu sollen unter anderem bestehende Kooperationen zu außeruniversitären Einrichtungen wie dem Museum für Naturkunde ausgebaut werden (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, 2023).
Neben den Hochschulen adressieren öffentlich finanzierte außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen in Berlin offene Wissenschaft in Leitbildern und Policies.2 Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) hat bereits 2019 ein Leitbild verabschiedet (Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, 2019), das 2022 aktualisiert wurde (Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, 2022). Das Bekenntnis zu offener Wissenschaft umfasst „alle Elemente der öffentlich geförderten Forschung – von den Werkzeugen über die Forschungsdaten bis hin zu den Ergebnissen“ (Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, 2022). Die Schwerpunkte liegen auf den drei Handlungsfeldern Open Access, Open Research Data und Open Software. Auch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat 2021 eine Erklärung zu Open Science verabschiedet. Zur SPK gehören die Staatlichen Museen zu Berlin, die Staatsbibliothek zu Berlin, das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, das Ibero-Amerikanische Institut und das Staatliche Institut für Musikforschung. Die in Berlin ansässige Stiftung ist eine weltweit renommierte Kulturinstitution, deren Einrichtungen selbst auch Forschung betreiben. Sie nimmt damit eine bedeutende Rolle für den Wissenschaftsstandort Berlin ein. Die SPK versteht Open Science inklusive Open Access, Open Data und Open/Reproducible Research „als zukunftsweisende Handlungsfelder und hat diese zum festen Bestandteil ihrer strategischen Weiterentwicklung gemacht“ (Stiftung Preußischer Kulturbesitz, 2021).
Das Weizenbaum-Institut hat Offenheit als eines seiner Arbeitsprinzipien im allgemeinen, institutionellen Leitbild verankert und im „Leitbild für Doktorand:innen am Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft“ mit Blick auf Forschungs- und Karrierebewertungsprozesse weiter präzisiert. Darunter fällt insbesondere die Berücksichtigung offener Forschungsleistungen (siehe Reform der Forschungsbewertung), indem empfohlen wird, „mehrdimensionale, transparente, innovative, robuste, flexible und faire Leistungskriterien heranzuziehen und in der Gesamtschau offene Forschungstätigkeiten adäquat anzuerkennen“ (Weizenbaum Institute, 2021).
Keine der Berliner Hochschulen hat bislang eine eigene Open Research Policy verabschiedet. Sie sind aber in Forschungsverbünde und internationale Netzwerke eingebunden, die offene Wissenschaft bereits strategisch in Form von Leitlinien und Agenden adressieren (siehe Berliner Einrichtungen […] in Forschungsverbünden). Auch deutschlandweit betrachtet haben erst wenige Einrichtungen Policies für offene Wissenschaft verabschiedet.3 Zuletzt verabschiedete die Universität Potsdam im Jahr 2023 Open-Science-Leitlinien, in denen die Universität die Verantwortung für den Kulturwandel hin zu einer offenen Wissenschaft übernimmt, unter anderem indem unterschiedliche fachliche und institutionelle Perspektiven eingebunden werden sollen. Als eine Maßnahme benennen die Fakultäten Open-Science-Beauftragte, die als Ansprechpersonen dienen (Universität Potsdam, 2023). In den Policies wird zudem gefordert, „alle Bestandteile des wissenschaftlichen Prozesses offen zugänglich und nachnutzbar zu machen“ und dies „in allen Phasen des Forschungsprozesses“ (Universität Konstanz, 2021). Sowohl die Universität Konstanz als auch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) streben an, offene Forschung als Leistung anzuerkennen. Die FAU formuliert, dass die Einrichtung selbst für „[d]ie Einbettung von Open-Science-Praktiken in Rekrutierungs-, Forschungs- und Evaluierungskriterien“ verantwortlich ist (Erlangen-Nürnberg, 2021). Wie diese und andere Forderungen zukünftig in die Policies und Strategien von Berliner Einrichtungen Einzug halten, ist Gegenstand des weiteren Aushandlungsprozesses, unter anderem im Rahmen der Strategieentwicklung auf Landesebene (Neufend, 2022).
Offene Wissenschaft wird auch im Rahmen des Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG thematisiert (DFG, 2019). In der Open-Access-Strategie wurde diese Leitlinie nicht angesprochen. |
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Mit einer Frist bis Juli 2023 waren alle Hochschulen und außerhochschulischen Wissenschaftseinrichtungen aufgefordert, die „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (GWP, DFG-Kodex) der DFG für ihre Einrichtung anzupassen und zu verabschieden, um Fördermittel durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft erhalten zu können (DFG, 2019). In der „Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen“ wird ausdrücklich die Entscheidung für die öffentliche Zugänglichmachung der Forschungsergebnisse den Wissenschaftler*innen zugeschrieben. Sie haben „unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets“ zu entscheiden, „ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich machen“ (DFG, 2022). Das Publizieren nach den Kriterien von Open Access und beziehungsweise von Open Research Data wird eher zurückhaltend adressiert und den Einrichtungen steht frei, wie diese Anforderungen eingebunden werden sollen. In den Empfehlungen des Wissenschaftsrats wurde 2022 darauf hingewiesen, dass mittelfristig das Publizieren im Open Access als Bestandteil der GWP gelten soll (Wissenschaftsrat, 2022). Der Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis wird in den entsprechenden Satzungen in den Einrichtungen umgesetzt.
An der FU Berlin setzt die 2024 überarbeiteten Satzung beispielsweise bereits Akzente für eine Praxis im Umgang mit Forschungsdaten, die sich an den FAIR-Prinzipien orientiert und die das Augenmerk auf die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des gesamten Forschungsprozesses legt: „Soweit nicht berechtigte Interessen Dritter dem entgegenstehen, sollen alle Forschungsergebnisse nach den FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) allgemein zugänglich gemacht werden. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich, zumutbar und rechtlich zulässig ist, die den Forschungsergebnissen zugrundeliegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte bzw. selbst programmierte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen.“ (Freie Universität Berlin, 2024)
An der HU Berlin wird in der neuen Satzung zur guten wissenschaftlichen Praxis das Zusammenspiel mit der Open Access Policy in den Leitprinzipien (§ 2) herausgestellt: „(1) Alle in der Forschung tätigen Personen sind verpflichtet […] im Sinne offener Wissenschaft und unter Berücksichtigung der Open-Access-Policy der Universität sowie des § 4 Abs. 5 BerlHG Forschungsergebnisse, -daten und -software sowie Publikationen frühestmöglich – soweit rechtlich möglich – allgemein zugänglich zu machen.“
*Titelbild: Foto von Parsa auf Unsplash