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Digitale Langzeitarchivierung und -verfügbarkeit

Published onJul 31, 2024
Digitale Langzeitarchivierung und -verfügbarkeit
In der Open-Access-Strategie wurde anerkannt, dass eine dauerhafte Archivierung und Verfügbarkeit in Bezug auf „Publikationsserver, Forschungsdaten-Repositorien und Datenbanken“ die Kapazitäten der einzelnen Einrichtungen übersteigt und diese daher einrichtungsübergreifend auf Ebene des Landes Berlin und in Kooperation mit nationalen Initiativen geschaffen werden sollte (Senat von Berlin, 2015). In der Strategie wurde zudem der Bedarf für die langfristige Sicherung von Zugang und Nutzbarkeit insbesondere für Datenbestände hervorgehoben, die in befristeten Projekten entstehen. Sie hat dafür die Bereitstellung von Landesmitteln für ein „Regionales Datenzentrum Digital Humanities“ in Aussicht gestellt (Senat von Berlin, 2015), das in „Kooperation und Abstimmung aller Berliner Hochschulen und auf diesem Gebiet tätigen Forschungseinrichtungen geschaffen werden“ sollte (Senat von Berlin, 2015).

Forschungsergebnisse sollen zur Nachvollziehbarkeit und Nachnutzung langfristig verfügbar gemacht werden. Dieser Anspruch wird seit 2021 im sowie Berliner Hochschulgesetz in § 41, in den Hochschulverträgen und in den Policies der Einrichtungen sowie den Bestimmungen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis auf der Grundlage des DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2019), die an den einzelnen Einrichtungen umgesetzt werden. So sind „Forschungsdaten bzw. Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrundeliegenden Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware […] für einen angemessenen Zeitraum in der Institution, in der sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien, aufzubewahren. Vorbehaltlich weitergehender Regelungen umfasst dies zehn Jahre ab Veröffentlichung der Daten, der betreffenden Arbeit bzw. nach Projektabschluss“ (Freie Universität Berlin, 2024).

Die Universitäten und einige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ermöglichen ihren forschenden Angehörigen im Rahmen der guten wissenschaftlichen Praxis die Publikation von Forschungsdaten in eigenen Repositorien (siehe Repositorien für Forschungsdaten). Die Verfügbarkeit der Daten wird dort im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis für zehn Jahre garantiert. Auch für Daten, die nicht veröffentlicht werden können, gilt diese Aufbewahrungsfrist. Die Einrichtungen bieten dafür verschiedene Lösungen an.

Während es für den Nachweis und die Nachvollziehbarkeit von Forschungsergebnissen eine zeitliche Mindestangabe für deren Verfügbarkeit gibt, ist die „Langzeit“ im allgemeinen unbestimmt – vielmehr bezieht sich dieses Konzept auf eine Strategie, die digitale Daten auch über Technologiewechsel hinweg dauerhaft verfügbar und nutzbar hält (Liegmann & Neuroth, 2010). Die Archivierung und Erhaltung der Nutzbarkeit von offen zugänglich gemachten Forschungsdaten über die etablierte Frist von zehn Jahren ist nicht für alle Daten gleichermaßen von Bedeutung. Sie können rechtlichen Einschränkungen unterliegen oder eine Auswahl von Daten für die Archivierung beziehungsweise Löschung ist abhängig von antizipierten zukünftigen Forschungskontexten und -fragestellungen. Auch im Bereich des kulturellen Erbes ist die digitale Langzeitarchivierung von Objekten relevant, die naturgemäß über die zehn Jahre hinaus für die Forschung von Interesse sein können. Davon betroffen sind Objekte, die offen publiziert werden, aber auch digitale Objekte, die nicht offen zugänglich gemacht werden können.

Für öffentlich-rechtliche Einrichtungen in Berlin und Brandenburg besteht mit dem digitalen Langzeitarchiv EWIG am Zuse-Institut Berlin (ZIB) ein zentrales Angebot für die Langzeitverfügbarkeit des digitalen Kulturerbes und von Forschungsdaten. EWIG hat seinen Fokus „auf die Bestände der im Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin Brandenburg (KOBV) zusammengeschlossenen Bibliotheken und der vom Land Berlin geförderten Partner des Forschungs- und Kompetenzzentrums Berlin (digiS)“1 gelegt. Digitale Objekte können dort zusätzlich zu einer veröffentlichten Version langfristig erhalten werden. Wenn keine Nutzungskopie mehr vorhanden ist, kann auf die Archivkopie zurückgegriffen werden. EWIG wurde 2023 mit dem international anerkannten CoreTrustSeal zertifiziert. Für die zuvor genannten landesgeförderten Einrichtungen nimmt EWIG Daten unbefristet im Hinblick auf die Dauer der Langzeitarchivierung und unbegrenzt mit Blick auf die Menge auf (siehe auch Digitale Langzeitarchivierung und -verfügbarkeit). Als kostenpflichtiges Angebot steht EWIG auch darüber hinaus allen interessierten Einrichtungen aus Wissenschaft und Kultur zur Verfügung. Um Services wie die der digitalen Langzeitarchivierung in Anspruch zu nehmen, fehlen vielen Hochschulen und auch Kulturerbe-Einrichtungen allerdings bislang zusätzliche finanzielle Mittel (Fischer, Kindling, & Neufend, 2023).

Das „Regionale Datenzentrum Digital Humanities“ wurde in der Open-Access-Strategie als wichtiger Beitrag für die „Gewährleistung der nachhaltigen Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Datenbeständen, die aus befristeten Projekten stammen“, gesehen. Das Datenzentrum sollte „in Kooperation und Abstimmung aller Berliner Hochschulen und auf diesem Gebiet tätigen Forschungseinrichtungen geschaffen werden“ (Senat von Berlin, 2015). Der Aufbau des Datenzentrums wurde im Rahmen des Projekts „Interdisziplinärer Forschungsverbund Digital Humanities“ (ifDHb) evaluiert. Der an der BBAW ansässige Forschungsverbund, an dem zahlreiche Einrichtungen sowohl der außeruniversitären Forschung als auch der Hochschulen aus Berlin und Brandenburg mitwirkten, wurde im Rahmen von zwei Projektphasen bis 2018 durch die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung beziehungsweise die Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung gefördert. Der ifDHb hat durch vielfältige Maßnahmen zu einer fach- und institutionsübergreifenden Stärkung der Forschung, Lehre und Datenbereitstellung in den Digital Humanities in Berlin beigetragen. Als Ansatz sowohl für die Zugänglichmachung als auch die Langzeitarchivierung hat sich der Verbund nicht längerfristig durchgesetzt. Auch ähnliche Vorhaben wie das unter Leitung der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG) durchgeführte Verbundvorhaben Humanities Data Centre (HDC) von BBAW, Zuse-Institut Berlin und weiteren Einrichtungen resultierten nicht in praktikablen Langzeitarchivierungslösungen für Forschungsdaten aus den Geisteswissenschaften.

An der SPK wurde erst vor kurzem eine Strategie für eine funktional verteilte Langzeitarchivierungs-Architektur entwickelt. Die praktische Umsetzung dieser Strategie ist auf mehrere Jahre angelegt. Bei bestimmten Sonderformaten wie 3D-Objekten und Digital Born Multimedia Art beabsichtigt die SPK perspektivisch mit zertifizierten Partnern zu arbeiten, die über eine entsprechende Infrastruktur und Workflows verfügen.

Im Rahmen des Konsortiums NFDI4Culture, in dem auch mehrere Berliner Einrichtungen vertreten sind, wurde der Service RADAR4Culture aufgebaut, der vom FIZ Karlsruhe betrieben wird. Das Repositorium bietet eine niedrigschwellige Publikationsmöglichkeit für Forschungsdaten im Kulturerbe-Bereich, die sich an einzelne Forschende an öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen und (Kunst)Hochschulen sowie nicht-kommerziellen Akademien, Galerien, Bibliotheken, Archiven und Museen in Deutschland richtet. RADAR4Culture stellt eine Aufbewahrung von mindestens 25 Jahren in Aussicht. In der Regel wird ein Speichervolumen von maximal 10 Gigabyte pro Forschungsprojekt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Um eine nachhaltig angelegte Speicherung und Langzeitverfügbarkeit aller relevanten digitalen Daten zu ermöglichen und damit den in der Open-Access-Strategie, dem Berliner Hochschulgesetz und jüngst den Hochschulverträgen formulierten Ziele einer langfristigen Sicherung und offenen Verfügbarmachung von Forschungsdaten und digitalem beziehungsweise digitalisiertem Kulturgut gerecht zu werden, ist eine systematische Herangehensweise erforderlich, die die entsprechenden Lücken an einzelnen Einrichtungen, bei kooperativen Ansätzen sowie zentralen Angeboten identifiziert und konkretisiert und daraus Handlungsempfehlungen ableitet, die beispielsweise die gemeinsame Nutzung vorhandener Infrastrukturen innerhalb eines Landes forcieren. Um bestehende Lücken zu adressieren kann auch eine Orientierung an den Initiativen anderer Bundesländer erfolgen (siehe Unterstützung für das Forschungsdatenmanagement).

*Titelbild: Foto von K.T. Francis auf Unsplash

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