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Fazit des Open-Access-Büros

Published onJul 31, 2024
Fazit des Open-Access-Büros
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Der vorliegende Bericht zeigt ausführlich, dass die Open-Access-Strategie Berlin aus dem Jahr 2015 in weiten Teilen erfolgreich und wirksam war und viele der in der Strategie formulierten Ziele erreicht werden konnten. Gleichzeitig ist es notwendig, nicht erreichte Zielstellungen und weniger erfolgreiche Maßnahmen strategisch weiterzuentwickeln und an die Entwicklungen anzupassen, die sich in den vergangenen etwa zehn Jahren ergeben haben. Der Bericht liefert viele Anknüpfungspunkte sowohl für landesseitige Strategien und Maßnahmen als auch Strategien und Maßnahmen seitens der Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen in Berlin.

Neben den bisherigen Erfolge zeigt der Bericht auch die Herausforderungen für die Umsetzung offener Wissenschaft in Berlin auf. Aufgrund der inhaltlichen und strukturellen Ausweitung des Themas sowohl innerhalb der Einrichtungen als auch auf wissenschaftspolitischer Ebene bestand die Notwendigkeit, in diesem Bericht einige thematische Aspekte aufzunehmen, die im Jahr 2015 noch nicht oder nicht in der heute gebotenen Tiefe Gegenstand der Open-Access-Strategie waren. Dazu gehören unter anderem Werte und Prinzipien offener Wissenschaft, Datentracking und Künstliche Intelligenz sowie Finanzierung und Kostentransparenz.

Einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Erreichung der Ziele der Open-Access-Strategie ist die sehr gute Kooperation und der regelmäßige Austausch unter den Berliner Einrichtungen. Sie bestand bereits vor der Open-Access-Strategie. Durch die in der Strategie formulierten und umgesetzten Maßnahmen wurde aber im Vergleich der Bundesländer bereits früh ein Rahmen geschaffen, durch den ein systematischer Austausch unter den Einrichtungen und zum Teil auch zwischen den Domänen organisiert werden konnte. So wurde die Kooperation erheblich gestärkt. Die regelmäßig vom Open-Access-Büro koordinierten Treffen der Open-Access-Beauftragten sind dabei ein wichtiger Kontaktpunkt, um den Wissenstransfer sicherzustellen und ressourcenschonend gemeinsam Herausforderungen zu identifizieren und zu bearbeiten. Für die Kulturerbe-Einrichtungen bietet digiS einen wichtigen Anlaufpunkt für Fragen der Digitalisierung und Öffnung ihrer Sammlungen. Im Bericht wird deutlich, dass auf dieser Kooperation aufbauend besonders die Unterstützung in rechtlichen Fragen sowie der Kompetenzaufbau für die verschiedenen Handlungsfelder weiter ausgebaut werden sollte.

Die Open-Access-Strategie sah drei Handlungsfelder vor, an denen sich die Maßnahmen und Ziele ausrichten: wissenschaftliche Publikationen, Forschungsdaten und Kulturdaten/kulturelles Erbe. Dieser Bericht zeigt, dass sich diese Handlungsfelder bereits stark ausdifferenziert haben, aber auch weit weniger trennscharf sind. Aufgrund der Komplexität des Themas bedarf es in den nächsten Jahren einer Priorisierung von Handlungsfeldern, dabei sollten auch weitere Handlungsfelder wie Open Source, Open Peer Review, Open (Research) Hardware, partizipative Forschung und Citizen Science sowie Open Educational Resources strategisch mit berücksichtigt werden.

In verschiedenen Zusammenhängen zeigt sich bereits jetzt, dass nicht alle Handlungsfelder und die damit verbundenen Themen für alle Einrichtungen in Wissenschaft und Kultur gleichermaßen relevant sind – so gibt es je nach Ausrichtung starke und weniger publikationsstarke Einrichtungen oder Einrichtungen mit disziplinären Schwerpunkten in Lehre und Forschung, in denen das in der Open-Access-Transformation sehr prominente Publizieren in wissenschaftlichen Zeitschriften weniger im Vordergrund steht als andere Publikationsformate wie Bücher, audiovisuelle Materialien oder Bildungsressourcen. Die Kooperation in Berlin sollte deshalb auf thematische Arbeitsgruppen ausgeweitet werden, die sich auch mit Querschnittsaspekten mehrerer Handlungsfelder befassen. Offene Wissenschaft ist zudem domänenübergreifend zu denken: Die Zusammenarbeit sollte deshalb im Zuge der Open-Research-Strategie für Berlin über die Domänengrenzen von Wissenschaft und Forschung, Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft weiter gestärkt werden.

Im Folgenden werden die wichtigsten Erkenntnisse aus den ersten beiden Teilen des Berichts zusammengefasst. Anschließend werden die Erfolge und Herausforderungen der Umsetzung der Open-Access-Strategie jeweils maßnahmenspezifisch dargestellt und um Vorschläge für die Weiterentwicklung der Ziele und Maßnahmen ergänzt.

Rahmenbedingungen für eine offene Wissenschaft

Wissenschaftspolitik

Open Access und Open Research sind im Jahr 2024 in der Agenda der internationalen Wissenschafts- und Förderpolitik fest verankert. Das offene Publizieren wissenschaftlicher Ergebnisse aus öffentlich finanzierter Forschung soll zum Standard werden. Die von Deutschland mitgetragene UNESCO Recommendation on Open Science (2021) hebt hervor, dass sich die Transformation des wissenschaftlichen Kommunikationssystems hin zu offener Wissenschaft an gemeinsamen Werten und Prinzipien wie Transparenz, Chancengleichheit, Zusammenarbeit, Partizipation, Fairness und Nachhaltigkeit orientieren sollte. Die Orientierung an diesen Prinzipien wird auch in der Wissenschafts- und Förderpolitik etwa von Bund und Ländern, dem Wissenschaftsrat, der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder des Rats der Europäischen Union adressiert: So sollen Open Access und Open Research unter anderem durch faire und nicht-profitorientierte Open-Access-Modelle und nachhaltige offene Infrastrukturen unterstützt werden.

Der Anspruch, Open Access zum Standard zu machen, bezieht sich daher nicht nur auf die Zugänglichkeit und Nachnutzbarkeit von Forschungsergebnissen und -prozessen, sondern darauf, es allen Forschenden standardmäßig zu ermöglichen, unter Aspekten fairer, offener und nachhaltiger Wissenschaft zu forschen und zu publizieren. Dabei sind neben wissenschaftlichen Artikeln in Zeitschriften weitere Publikationsformate wie Bücher, Daten, Source Code, multimediale Formate, Blogs und vieles mehr in den Mittelpunkt gerückt. Die dafür notwendigen Entwicklungen erfordern einen Kulturwandel hin zu offener Wissenschaft, der durch konkrete Maßnahmen seitens der Einrichtungen, Disziplinen und Wissenschaftscommunities und seitens des Landes Berlin unterstützt werden sollte. Werte und Prinzipien von offener Wissenschaft dienen als gemeinsame Referenzpunkte für das Handeln über Disziplingrenzen hinweg. Auf der Grundlage gemeinsamer wertebasierter Ziele im Bereich offener Wissenschaft können strategische Maßnahmen zudem einen politischen Wandel besser überdauern.

Die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen in Berlin, die in der Open-Access-Strategie des Landes von 2015 und den Empfehlungen für die Landesinitiative Open Research Berlin adressiert wurde, zeigt die grundsätzliche strategische Ausrichtung auf offene Wissenschaft. Zuletzt wurde dies in der wissenschaftspolitischen Steuerung durch die Hochschulverträge 2024–2028 deutlich. In diesen wird weiterhin auf offene Wissenschaft gesetzt, indem Ziele für Open Access und Forschungsdatenmanagement formuliert und Mittel für Open Access im Rahmen einer Pauschale für Digitalisierung mitbedacht werden. Zudem verpflichten sich die Hochschulen und das Land Berlin im Jahr 2024, gemeinsame Zielmarken für die Open-Research-Strategie Berlin zu präsentieren.

Die Einrichtung des Open-Access-Büros Berlin und des digiS – Forschungs- und Kompetenzzentrums Digitalisierung nahm im bundesweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein. Mit dem Auftrag an das Open-Access-Büro, die Weiterentwicklung der Berliner Open-Access-Strategie zu einer Open-Research-Strategie zu unterstützen, wurde in den Hochschulverträgen auch die Verstetigung einer zweiten Personalstelle festgehalten. Dies ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um das Open-Access-Büro zu einer Koordinierungsstelle für offene Wissenschaft in Berlin weiterzuentwickeln. Für die Umsetzung der Strategie sollte eine zusätzliche personelle Stärkung bedacht werden.

Steigerung des Open-Access-Anteils bei wissenschaftlichen Zeitschriften und Entwicklungen im Publikationsmarkt

Das Monitoring des Publikationsaufkommens an den Berliner Hochschulen hat gezeigt, dass das Ziel der Open-Access-Strategie, 60 % der Artikel in wissenschaftlichen Zeitschriften bis 2020 im Open Access zu veröffentlichen, mit einem Anteil von 63,6 % bezogen auf Wissenschaftler*innen der neun publikationsstärksten Hochschulen erreicht wurde. Dieser Open-Access-Anteil bei Zeitschriftenartikeln wurde in fast allen Bundesländern erreicht, da die Open-Access-Transformation bei diesem Publikationsformat durch den infrastrukturellen Ausbau und verschiedene Finanzierungswege am weitesten fortgeschritten ist. Im Jahr 2023 liegt der Anteil an Open-Access-Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften in Berlin von Angehörigen der öffentlichen Hochschulen im Jahr 2023 bei 73,2 %.1 Open Access ist bei wissenschaftlichen Artikeln insgesamt am weitesten verbreitet, der Anteil variiert jedoch zwischen den Disziplinen. Gold- und Diamond-Open-Access-Veröffentlichungen machen in Berlin im Jahr 2023 insgesamt einen Anteil von 38 % der Gesamtpublikationen aus.

Das Monitoring des Open-Access-Publikationsaufkommens zeigt auch, dass Transformationsverträge zu einem Anstieg von Open-Access-Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften geführt haben. Allerdings sind von insgesamt 73,2 % Open Access Anteil im Jahr 2023 in Berlin gute 40 % im Hybrid Open Access erschienen. Mit den kürzlich erfolgten Vertragsabschlüssen beziehungsweise -verlängerungen im Rahmen von DEAL hat sich die marktbeherrschende Stellung von kommerziellen Großverlagen innerhalb des wissenschaftlichen Publikationssystems erneut verstärkt. Daraus ergeben sich für die Wissenschaft ungünstige Entwicklungen wie ausuferndes Datentracking, hohe Open-Access-Gebühren und eine weitere Verstetigung von problematischen Publikationspraktiken. Die Listenpreise der Open-Access-Publikationsgebühren (Article Processing Charges, APC) bei wissenschaftlichen Zeitschriften zeigen einen kontinuierlichen Anstieg, so dass auch der Mittelbedarf insbesondere an den publikationsstarken Einrichtungen weiter angestiegen ist. Die kostenneutrale Transformation vom subskriptionsbasierten Finanzierungsmodell zu einer Open-Access-Finanzierung ist somit nicht für alle Einrichtungen möglich.

Auch die Open-Access-Publikationsgebühren für Bücher (Book Processing Charges, BPC) sind steigend. FU Berlin, HU Berlin und TU Berlin haben Publikationsfonds eingerichtet und Förderkriterien festgelegt, unter denen Open-Access-Bücher in der Regel bis zu einer Höhe von 5.000 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) gefördert werden. Die Preise der Verlage übersteigen diesen Betrag jedoch teilweise um das Vierfache.

Diese Entwicklungen führen vor, dass öffentlich finanzierte und in wissenschaftlicher Hand befindliche Publikationsinfrastrukturen notwendiger denn je sind, um die Abhängigkeit von kommerziellen Betreibern zu verringern und die Kontrolle über wissenschaftliche Publikationen und Daten zu stärken. Umso bedeutsamer wird die Finanzierung von Open Access mit alternativen Lösungen zum APC-basierten Publizieren wie zum Beispiel durch konsortiale Finanzierungsmodelle im Rahmen von Diamond Open Access oder Transformationsverträge, die Hybrid Open Access ausschließen und zu einer vollständigen Umstellung von Subskriptionsmodellen auf Open Access führen („Flipping“).

Unter Bezugnahme auf das Berliner Open Access Monitoring hatte Green Open Access im Publikationsjahr 2020 einen bedeutenden Anteil von 14,9 % am Open-Access-Publikationsaufkommen. Dieses Ergebnis unterstreicht den Stellenwert von Zweitveröffentlichungen, für die auch die institutionellen Repositorien sehr gut genutzt werden. Die Universitäts- und Hochschulbibliotheken sowie die Bibliotheken beziehungsweise Serviceeinrichtungen der außeruniversitären Einrichtungen leisten durch den Betrieb von Repositorien sowie Services für die Publikation von wissenschaftlichen Texten einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag – unabhängig von Verlagen und somit ohne ausuferndes Datentracking. Auch dieses unterstreicht, wie wichtig die Unterstützung öffentlich geförderter Publikationsinfrastruktur ist.

Die in diesem Bericht skizzierte Entwicklung des Publikationsmarktes betrifft im Kern die Frage, wie öffentlich finanzierte Wissenschaft und Kultur mittels Open Access in allgemein offen zugängliche Publikationen münden können, anstatt in kommerziell verwertbarem Eigentum der Privatwirtschaft. Insofern ist es von maßgeblicher Bedeutung für die wissenschaftliche Gemeinschaft und ihre Souveränität, offene Infrastrukturen und wissenschaftsgeleitete Publikationsangebote aufzubauen und zu betreiben.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Auf rechtlicher Ebene sind in den letzten Jahren Verbesserungen für Open Research in Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen zu beobachten, darunter einige Schrankenregelungen aus dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) sowie die Initiative für ein Gesetz, das den langfristigen Zugang zu Forschungsdaten und die Gewährleistung ihrer Nachnutzbarkeit forciert (Forschungsdatengesetz). Das Land Berlin hatte die notwendige Reform des UrhWissG in der Open-Access-Strategie thematisiert und das Gesetz im Bundesrat befürwortet und mitgetragen. Für wissenschaftliche Publikationen im Green Open Access war das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene überarbeitete Zweitveröffentlichungsrecht (ZVR) eine wichtige Entwicklung. Es räumt wissenschaftlichen Autor*innen das Recht ein, eigene Beiträge in periodisch erscheinenden Sammlungen wie Zeitschriften zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich zu machen. In der Open-Access-Strategie wird allerdings eine Reform des ZVR gefordert, da dieses viele einschränkende Bedingungen enthält. Die Novellierung ist bisher nicht erfolgt. An diesem Punkt gilt weiterhin das Ziel der Open-Access-Strategie: Rechtliche Rahmenbedingungen sollten kontinuierlich vom Land geprüft und rechtliche Hürden, wo vorhanden, abgebaut werden.

Die (urheber-)rechtliche Komplexität bei Open Research und Open Access wird sich aller Voraussicht nach erhöhen, wenn sich generative Verfahren der Text-, Bild- und Audioproduktion durchsetzen, die auf der Musteranalyse großer Datenmengen basieren und die als Künstliche Intelligenz bezeichnet werden. Für Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen bieten diese Technologien eine Reihe von Einsatzmöglichkeiten wie auch Herausforderungen, die in ethischer, rechtlicher und soziokultureller Hinsicht diskutiert werden müssen.

Vertreter*innen von Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen benennen weiterhin regelmäßig diverse, teils schwerwiegende rechtliche Unsicherheiten und Herausforderungen bei der Öffnung von Wissenschaft und Kultur. Eine zentrale rechtliche Beratungsstelle für Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen, die die rechtlichen Probleme, Unsicherheiten und Erfordernisse der Einrichtungen und ihrer Forschenden praxisnah beantworten und Grundlagen für eine gebündelte Interessensvertretung schaffen kann, ist daher ein vielfach formulierter Bedarf. Auch bereits in der Landesinitiative Open Research Berlin werden entsprechende Forderungen formuliert. Eine niedrigschwellige Rechtsberatung ist unerlässlich, um die Möglichkeiten von Open Access voll auszuschöpfen, da Unsicherheiten einen erheblichen Arbeitsaufwand verursachen und im Zweifel dazu führen können, dass keine Open-Access-Publikation erfolgt.

Durch die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) im Jahr 2021 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für offene Wissenschaft in Berlin verändert. Somit wurde eine der in der Open-Access-Strategie formulierten Empfehlungen umgesetzt. Das BerlHG setzt auf diese Weise Impulse, hochschulübergreifend Open Access zu Open Research auszubauen und adressiert erstmalig offene Wissenschaft durch die explizite Empfehlung im Gesetzestext. Das BerlHG betont unter anderem die Nutzung offener Lizenzen und institutioneller Publikationsdienste sowie die Anerkennung offener Wissenschaftspraktiken in Forschungsbewertungen und Einstellungsverfahren. Mit seinem Hochschulgesetz ist Berlin Vorreiter im bundesweiten Vergleich zum Thema Open Research.

Offene Infrastrukturen und institutionelles Publizieren

Unter offenen Infrastrukturen werden Daten, Protokolle, Standards, Software und Plattformen verstanden, die auf den Prinzipien der offenen Wissenschaft basieren und so langfristig und nachhaltig für die Allgemeinheit offen zugänglich, nutzbar sowie interoperabel sind.

Bereits in der Berliner Erklärung im Jahr 2003 wurden für die Selbstarchivierung Repositorien als Publikationsorte benannt, die von akademischen Institutionen, Fachgesellschaften, Regierungseinrichtungen oder anderen etablierten Organisationen betrieben werden. Damit wurde bereits anerkannt, dass die Verantwortung für Wissenschaft als öffentliches Gut vorrangig in öffentlicher Hand liegen sollte. Wissenschaftspolitik und Forschungsförderorganisationen betonen die Bedeutung offener Infrastrukturen, die auch die Souveränität der Wissenschaft sicherstellen. So sind die Mitgliedsstaaten der UNESCO beziehungsweise ihre Regierungen, Förderorganisationen und wissenschaftlichen Institutionen aufgefordert, öffentliche Mittel in forschungsunterstützende Infrastrukturen zu investieren. Solche Infrastrukturen sollen im Sinne offener Wissenschaft Forschungsergebnisse – einschließlich wissenschaftlicher Informationen, Daten, Quellcodes und Hardware-Spezifikationen – langfristig sichern und gemeinschaftlich verwalten.

Viele Berliner Einrichtungen bauen ihre Publikationsangebote bereits jetzt teilweise auf offenen Infrastrukturen auf, setzen diese ein und unterstützen sie finanziell. Die Weiterentwicklung zu offener Wissenschaft sollte sich durch eine gemeinsame Strategie der Berliner Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen zur Nutzung von und zur Beteiligung an offenen Infrastrukturen orientieren, wie sie beispielsweise durch die Global Sustainability Coalition for Open Science Services (SCOSS) empfohlen werden. Der Aufbau eigener offener Infrastrukturen sollte sich wiederum ebenso an gemeinsamen Prinzipien ausrichten, wie den Principles of Open Scholarly Infrastructures (POSI).

Digitale Langzeitarchivierung und -verfügbarkeit

Alle von der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt benannten Institutionen können bereits Archivkopien von publizierten Daten zur Langzeitarchivierung (LZA) an das Zuse-Institut Berlin (ZIB) geben: unbefristet im Hinblick auf die Dauer der Langzeitarchivierung und unbegrenzt mit Blick auf die Menge. Der KOBV, digiS und das ZIB stellen dafür das Open Source-basierte LZA-System EWIG bereit. Die Archivierung von Daten von Einrichtungen, die nicht in direkter Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stehen (zum Beispiel aus den digiS-Projekten), ist auf 10 Jahre befristet.

An den meisten Einrichtungen befindet sich die Langzeitarchivierung für eigene Bestände und Inhalte institutioneller Publikationsinfrastrukturen erst im Aufbau. In der Open-Access-Strategie formulierte Ziele und Maßnahmen in Bezug auf die Langzeitarchivierung geisteswissenschaftlicher Forschungsdaten im Rahmen eines Regionalen Datenzentrums Digital Humanities konnten nicht umgesetzt werden.

Beim Aufbau weiterer Publikationsinfrastrukturen sollten Lösungen für die Langzeitarchivierung von Beginn an mitgedacht werden. Dabei sollte systematisch geprüft werden, inwieweit zukünftig alle Einrichtungen in Zuständigkeit des Landes Berlin die digitale Langzeitarchivierung durch die Ablieferung von Archivkopien veröffentlichter Publikationen und Daten an die Open-Source-basierte Infrastruktur zur Langzeitarchivierung EWIG in Anspruch nehmen können, wie einzelne Institutionen dies finanziell stemmen können und welche weiteren Bedarfe bestehen.

Reform der Forschungsbewertung

Die Öffnung des gesamten Forschungsprozesses verändert Forschung und Lehre in der Praxis weiterhin tiefgreifend – doch dieser Kulturwandel findet in Abhängigkeit von Rahmenbedingungen statt, durch die Forschende bei der Umsetzung nicht ausreichend unterstützt werden. Offene Wissenschaft wird durch Forschende an Berliner Einrichtungen überwiegend positiv beurteilt, die Umsetzung derselben scheitert aber häufig unter anderem aufgrund fehlender Anreizsysteme und der fehlenden Anerkennung der mit offenen Wissenschaftspraktiken verbundenen Arbeitsaufwände.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft veranschaulicht eindrucksvoll, wie Forschende von Reputation, Qualitätssicherung, Fachkultur und Marktkonzentration der Verlage abhängig sind. Auch der Bund und die Länder haben in ihren Leitlinien zu Open Access deutlich gemacht, dass sie die Bestrebungen unterstützen, die Forschungsbewertung weiterzuentwickeln, um die Abhängigkeit vom Publikationsmarkt zu verringern. Eine verantwortungsvolle Forschungsbewertung sollte sich demnach an einer inhaltlichen Beurteilung wissenschaftlicher Ergebnisse orientieren. Eine wichtige aktuelle Initiative dahingehend ist das Agreement on Reforming Research Agreement der internationalen Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA) sowie die Maßnahmen der DFG zum Wandel der wissenschaftlichen Bewertungskultur.

Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft

Die Entwicklungen und Logiken der Wissenschafts- und Förderpolitik treffen vielerorts auf prekäre Arbeitsbedingungen, unter anderem ausgelöst durch eine ausufernde Befristungspraxis bei Arbeitsverträgen, die zunehmende Abhängigkeit von zeitlich befristeten Drittmittelförderungen oder zu niedrig bemessenen Stellenanteilen oder tariflichen Einstufungen. In Berlin wird mit der 2021 verabschiedeten Novelle des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) versucht, die Arbeitsbedingungen zumindest für PostDocs zu verbessern und die Grundlage für mehr unbefristete Stellen jenseits der Professur zu schaffen. Es besteht die Gefahr, dass die Open-Research-Transformation auf dem Rücken bereits stark belasteter und sich in kompetitiven Umgebungen befindlichen Forschenden ausgetragen und damit letztlich individualisiert wird. Um dem langfristig entgegenzuwirken, sollte das Thema Open Research als Teil der Stellenbeschreibungen von Wissenschaftler*innen aufgenommen werden. Damit kann in einem nächsten Schritt offene Wissenschaft als wissenschaftliche Tätigkeit anerkannt und belohnt werden. Zudem sollten neue Stellenprofile geschaffen werden, die offene Wissenschaft als fachspezifische Expertise abfragen.

Umsetzung der Open-Access-Maßnahmen an den Einrichtungen

Das Land Berlin bekannte sich mit der Open-Access-Strategie bereits 2015 zu offener Wissenschaft in den drei Handlungsfeldern wissenschaftliche Publikationen, Forschungsdaten und Kulturdaten/kulturelles Erbe. Nachfolgend werden die Erfolge, Herausforderungen und Optionen für die Weiterentwicklung der Maßnahmen für die drei Handlungsfelder an den Einrichtungen beschrieben.

Policies, Richtlinien und Leitlinien

Erfolge. Ein großer Teil der Einrichtungen hat bereits eigene Policies oder Leitlinien für Open Access verabschiedet. Policies für Forschungsdaten haben die Universitäten und einige außeruniversitäre Einrichtungen beschlossen; die BUA sowie ein Teil der außeruniversitären Einrichtungen hat bereits Leitbilder für offene Wissenschaft entwickelt. Viele Einrichtungen haben die Berliner Erklärung unterzeichnet und es kamen auch jüngst neue hinzu. In diesen Policies wird Hochschulangehörigen, wie in der Open-Access-Strategie festgelegt, das Veröffentlichen im Open Access und von zur Nachnutzung bereitgestellten Forschungsdaten nachdrücklich empfohlen.

Die bestehenden Policies und Leitlinien tragen grundlegend dazu bei, dass Infrastrukturen und Services für das Open-Access-Publizieren institutionalisiert werden. Sie zeigen zudem den Status quo an (geplanten) Angeboten auf, die meist durch die Bibliotheken und weitere Zentraleinrichtungen umgesetzt werden. Zugleich bilden sie den Diskussionsstand zur Open-Access-Transformation ab.

Herausforderungen. Einige wenige Hochschulen haben noch keine Policies verabschiedet und auch die Berliner Erklärung wurde bislang nicht durch alle hier betrachteten Einrichtungen unterzeichnet. Ergebnisse von Erhebungen deuten darauf hin, dass viele Forschende die Policy an der eigenen Einrichtung nicht kennen oder umsetzen (können).

Weiterentwicklung. Einrichtungen in Zuständigkeit des Landes Berlin, die bislang weder eine Open Access Policy noch eine andere Policy oder Leitlinie verabschiedet haben, sollten dies zeitnah umsetzen. Die Hochschulen stellen so sicher, die per Berliner Hochschulgesetz verankerte Unterstützung für offene Wissenschaft auch strategisch in der eigenen Einrichtung festzuschreiben. Auch in die gemäß Hochschulverträgen bis Ende 2025 fertigzustellenden Digitalisierungsstrategien oder Forschungsstrategien der Einrichtungen können alternativ Ziele und Maßnahmen für offene Wissenschaft aufgenommen werden.

Einrichtungen, die bereits Policies verabschiedet haben, sollten zum einen regelmäßig prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist. Je nach Ausrichtung der Einrichtung können weitere Handlungsfelder wie Open Educational Resources oder die Teilhabe außerwissenschaftlicher Akteur*innen berücksichtigt werden. Zum anderen sollten Einrichtungen eine bessere Verbreitung und Kommunikation innerhalb der Einrichtungen verfolgen. Dies gilt auch für die strategischen Positionen und Leitbilder der nationalen und internationalen Initiativen, in denen die Einrichtungen organisiert sind.

In der aktuellen beziehungsweise nächsten Policy-Generation sollte eine tiefere strukturelle Verankerung von Maßnahmen innerhalb der Einrichtungen bedacht werden, beispielsweise indem Maßnahmen an den Fachbereichen integriert oder diese dazu ermutigt werden, fachbezogene Strategien zu entwickeln. Alle Einrichtungen sollten sich – wie bereits in der Open-Access-Strategie formuliert – im Rahmen von Policies dazu verpflichten, Eigenpublikationen wie Reihen, Jahrbücher, Strategien, Dokumentationen von Veranstaltungen im Open Access und – sofern verfügbar basierend auf offenen Infrastrukturen – nachnutzbar unter offenen Lizenzen (nach Möglichkeit CC BY) zu veröffentlichen. Viele Einrichtungen können auf diese Weise einen wichtigen (ersten) Schritt in Richtung Umsetzung von Open Access unternehmen.

Publikationsinfrastrukturen

Erfolge. Die in der Open-Access-Strategie formulierten Maßnahmen konnten auf eine bereits gut ausgebaute Repositorien-Infrastruktur an Berliner wissenschaftlichen Einrichtungen aufbauen. Das bereits seit langem bestehende Repositorien-Angebot von FU Berlin, HU Berlin und TU Berlin konnte seit der Verabschiedung der Open-Access-Strategie weiter etabliert werden und die Bibliotheken haben für Green Open Access umfassende Zweitveröffentlichungsservices aufgebaut. Diese haben zu einem deutlichen Zuwachs in der Nutzung der Repositorien für die Zweitveröffentlichung beigetragen. Im Jahr 2023 konnte der Open-Access-Verlag Berlin Universities Publishing (BerlinUP, getragen von den Bibliotheken von FU Berlin, HU Berlin, TU Berlin und Charité) gegründet werden. Die Vorarbeiten für diesen Open-Access-Verlag gehen auf die Berliner Open-Access-Strategie zurück.

An allen Fachhochschulen ist inzwischen ein Repositorien-Angebot auf Basis von OPUS 4 durch den KOBV für die publizierenden Angehörigen verfügbar; die künstlerischen Hochschulen nutzen ein gemeinsames Angebot. Die konfessionellen Hochschulen nutzen ein gemeinsames Repositorium der kirchlichen Hochschulen im DACH-Raum. An diesem Punkt konnte die Open-Access-Strategie erfolgreich umgesetzt werden, indem vorhandene Lücken für „flächendeckendes Green Open Access durch OPUS“ gefüllt wurden. Auch an den außeruniversitären Einrichtungen sind mehrere Repositorien entstanden, die die Berliner Repositorien-Infrastruktur vervollständigen.

Institutionelle Repositorien, die ursprünglich als Publikationsserver für wissenschaftliche Texte aufgebaut wurden, wurden beziehungsweise werden häufig als integrierte Angebote für Text- und Datenpublikationen weiter ausgebaut, darunter etwa die Repositorien von FU Berlin, HU Berlin und TU Berlin. Neben Repositorien betreiben wenige Einrichtungen in Berlin auch weitere Publikationsinfrastrukturen wie Open Journal Systems (OJS), die FU Berlin zudem Open Monograph Press (OMP) und Open Encyclopedia Systems (OES). Perspektivisch wird OJS für die TU Berlin, HU Berlin und Charité an der FU Berlin gehostet. An vielen Einrichtungen werden erste Schritte unternommen, um beispielsweise Schriftenreihen Open Access institutionell zu veröffentlichen.

Herausforderungen. Die Ansprüche der Wissenschaftler*innen an das digitale und offene Publizieren von Forschungsergebnissen in multimodalen Formaten und verbunden mit weiteren Praktiken offener Wissenschaft wie Open Review, Open Research Data und Open Annotation sind häufig nicht mit den vorhandenen institutionellen Infrastrukturen wie den Repositorien oder dem Hochschulverlag umsetzbar.

An den Einrichtungen, die gerade erst dabei sind, ihre Repositorien aufzubauen, fehlen bislang Unterstützungsangebote für Zweitveröffentlichungen. Bei vielen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, künstlerischen und konfessionellen Hochschulen bestehen in diesem Punkt – nicht nur in Berlin – noch große Lücken.

In ähnlicher Weise bestehen große Lücken bei institutionellen Angeboten an diesen Hochschulen, um Daten zu publizieren und nachnutzbar zu machen. Dies gilt auch für entsprechende Beratungsangebote für die Nutzung von Fachrepositorien beziehungsweise multidisziplinär ausgerichtete Angebote, sofern keine institutionellen Lösungen verfügbar sind. Hier ist entscheidend, dass die Publikation nur ein Teilschritt des Forschungsdatenmanagements ist, das sich am gesamten Forschungsprozess ausrichtet.

Weiterentwicklung. Die Lücken im bestehenden Angebot bei wissenschaftsgeleiteten Publikationsdiensten waren bereits in der Open-Access-Strategie bekannt. Dort wurde der Aufbau einer landesweiten Open-Access-Infrastruktur für Monografien, Sammelbände und Zeitschriften in Kooperation mit an wissenschaftlichen Einrichtungen agierenden Infrastrukturdienstleistern sowie mit in Berlin ansässigen Verlagen und Publikationsdienstleistern empfohlen. Nach wie vor sollte der kooperative Aufbau von Infrastrukturangeboten mittels einer systematischen Bedarfsanalyse für eine offene Publikationsinfrastruktur für Bücher und Zeitschriften erhoben werden. Dennoch benötigt es zusätzlich Publikationsinfrastrukturen für andere textuelle und nicht-textuelle Medien sowie Angebote, die qualitätssichernde Maßnahmen wie (Open) Peer Review unterstützen. Dazu gehört auch die Skizzierung von kooperativen Finanzierungsmodellen und die Prüfung zusätzlicher Finanzierung durch das Land Berlin.

An den Einrichtungen sollten – sofern keine geeigneten weiteren Angebote verfügbar sind – institutionelle Repositorien für Datenpublikationen inklusive nicht-textueller Publikationen und entsprechende Beratungsangebote für das Forschungsdatenmanagement ausgebaut werden. Es sollte eine Bedarfsanalyse dazu erfolgen, welche Infrastrukturangebote und Beratungsservices und -kompetenzen für das Publizieren von Forschungsdaten kooperativ entwickelt und einrichtungsübergreifend insbesondere durch Fachhochschulen und Kulturerbe-Einrichtungen genutzt werden können. Auf dieser Grundlage sollte gegebenenfalls eine konkrete Empfehlung für Landesmaßnahmen zur Unterstützung des Forschungsdatenmanagements und entsprechender Publikationsinfrastrukturen erfolgen, die die bereits bestehenden Angebote und Netzwerke integriert.

In der Open-Access-Strategie wurde die Anwendung etablierter Standards für den Aufbau von Repositorien empfohlen. Um die Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten zu gewährleisten, haben sich inzwischen die FAIR-Prinzipien als ein Quasi-Standard etabliert. Sie beinhalten unter anderem die wichtige Vorgabe, dass Datensätze über persistente Identifikatoren langfristig zitierbar gemacht werden sollen. Die FAIR-Prinzipien sollten durch alle Publikationsinfrastrukturen für Daten aus Wissenschaft und Kulturerbe sichergestellt und regelmäßig evaluiert werden, die an den Einrichtungen auf- und ausgebaut oder die zur Nutzung empfohlen werden. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass auch über die FAIR-Kriterien hinaus qualitätssichernde Maßnahmen, die über formal-technische Kriterien hinaus die Nachvollziehbarkeit und Nachnutzung ermöglichen, bedeutsam sind, aber auch eine große Herausforderung darstellen. Bei der (offenen) Zugänglichmachung von Forschungsdaten sind zudem wissenschaftsethische Prinzipien wie die CARE-Prinzipien zu berücksichtigen, die ebenso wie die FAIR-Prinzipien Teil der Beratungsangebote an den Einrichtungen werden sollten.

Auch wenn es vermutlich kein Angebot geben kann, das alle Bedarfe und Wünsche der Einrichtungen aufzunehmen vermag, ist der Bedarf nach kooperativen Publikationsinfrastrukturen seit 2015 nicht gesunken, sondern die Bedarfe haben sich weiter ausdifferenziert. Im Kontext des wissenschaftsgeleiteten Publizierens würde es vielen publizierenden Wissenschaftler*innen helfen, für ihre Projekte eine entsprechende technische „Heimat“ zu finden und vielen Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen Möglichkeiten eröffnen, für deren Aufbau sie selbst keine ausreichenden Ressourcen aufbringen können. Auf die in der Arbeitsgruppe Open-Access-Publikationsplattformen im Jahr 2017 genannten Modelle zur wechselseitigen Nutzung von Infrastrukturen und zentral koordinierten Kooperation kann in Zukunft aufgebaut werden. Die Frage, ob das Angebot von BerlinUP perspektivisch auch für weitere Berliner Wissenschaftseinrichtungen geöffnet werden kann, wurde von verschiedenen interessierten Einrichtungen aufgeworfen. Für alle Publikationsinfrastrukturen müssten entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Das schließt die rechtliche und haushaltstechnische Absicherung eines solchen Dienstleistungsangebots, die Entwicklung eines entsprechenden Geschäftsmodells sowie eine umfassende personelle Stärkung ein.

Digitalisierung und offener Zugang zu wissenschaftsrelevanten Beständen

Erfolge. In Berlin werden vielfältige Digitalisierungsprojekte in Zusammenarbeit verschiedener Berliner Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen umgesetzt, viele darunter mit Förderung durch das Förderprogramm des Landes zur Digitalisierung des kulturellen Erbes und Unterstützung durch das Forschungs- und Kompetenzzentrum digiS. In der Open-Access-Strategie hat sich das Land bereits dazu verpflichtet, die Offenheit von Daten in den durch Landesmittel geförderten Projekten zur Digitalisierung zu verankern. Diese Vorgabe wird auch im Förderprogramm zur Digitalisierung durch digiS aufgegriffen, indem ausdrücklich die Verwendung offener Lizenzen für digitalisierte Objekte empfohlen wird, sofern die Institution dies ermöglichen kann.

Herausforderungen. Zusätzliche Mittel für die Digitalisierung „alter, wertvoller und wissenschaftsrelevanter Archiv- und Literaturbestände“, wie es die Open-Access-Strategie vorsieht, wurden bislang nicht ressortübergreifend finanziert. Im Falle digitalisierter Objekte fehlen oft rechtliche Informationen zur offenen Nachnutzung. Mitunter wird bewusst auf Angaben zur Lizenzierung verzichtet oder es werden aufgrund rechtlicher Unsicherheiten übermäßig restriktive Lizenzen genutzt.

Weiterentwicklung. Die tiefgreifende Integration des Open-Access-Gedankens in das Sammlungsmanagement und den Sammlungsaufbau ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines verbesserten freien Zugangs. Die Kooperation der Berliner Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen sollte basierend auf den gemeinsamen Digitalisierungsvorhaben auch bei Themen rund um die offene Zugänglichmachung und Nachnutzbarkeit der digitalen Objekte und Sammlungen weiter ausgebaut werden. Insbesondere die Praxis der offenen Lizenzierung und Aufbereitung für die Nachnutzung nach den FAIR-Prinzipien sowie unter Berücksichtigung wissenschaftsethischer Standards (wie zum Beispiel die CARE-Prinzipien) sollte unter den Einrichtungen eine umfassende Verbreitung finden.

Darüber hinaus sollte eine politische Initiative angestrebt werden, um die Gebührenordnung für die Nutzung von gemeinfreien Beständen des Landesarchivs zu überarbeiten. Für gemeinfreie Objekte sollten keine Nutzungsgebühren anfallen. Als Vorbild dafür kann das Land Hessen gelten.

Die bereits oben genannte zentrale Beratungsstelle für rechtliche Fragen ist auch für Kulturerbe-Einrichtungen offen und ergänzt unter anderem das bestehende Beratungsangebot von digiS im Rahmen des Förderprogramms.

Digitalisierung und offene Zugänglichmachung von wissenschaftsrelevanten Beständen in Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen für Forschung, Lehre und Öffentlichkeit sollte zukünftig als Querschnittsaufgabe durch die beiden Senatsverwaltungen für Wissenschaft und die Senatsverwaltung für Kultur ko-finanziert werden.

Finanzierung und Kostentransparenz

Erfolge. Für die Finanzierung von Publikationsgebühren für Zeitschriftenartikel, die im Gold Open Access veröffentlicht werden, stehen den Autor*innen an den Einrichtungen sowohl zentral verwaltete als auch dezentrale Mittel zur Verfügung. An mehreren Einrichtungen wurden in den vergangenen Jahren durch die Bibliotheken verwaltete Publikationsfonds aufgebaut, die teilweise im Rahmen der Förderung durch die DFG finanziert werden. An Einrichtungen, an denen weder dezentrale Projektmittel noch zentrale Publikationsfonds in Anspruch genommen werden können, haben Forschende meist die Möglichkeit, zentrale Forschungsmittel für einzelne Publikationen zu beantragen. Mit vielen Verlagen haben die Bibliotheken darüber hinaus Sondervereinbarungen geschlossen, die das Publizieren im Open Access ermöglichen. Auch das Publizieren von Open-Access-Büchern wird von einigen Einrichtungen im Rahmen zentraler Publikationsfonds für Open-Access-Bücher finanziell unterstützt. Dafür werden auch Mittel aus der DFG-Förderung in Anspruch genommen.

Herausforderungen. Eine der wesentlichen Herausforderungen sind steigende Publikationsgebühren (APC/BPC) bei weiterer Zunahme des Open-Access-Publikationsaufkommens. Wenn die Preisentwicklung weiterhin so rasant verläuft und die wissenschaftlichen Einrichtungen beziehungsweise ihre Bibliotheken keine Mittelaufwüchse erhalten, entstehen besonders an publikationsstarken Einrichtungen Finanzierungslücken. Dies ist auch problematisch im Hinblick darauf, dass im Rahmen offener Wissenschaft auch Mittel für den Ausbau von Services für weitere Handlungsfelder benötigt werden. Es müssen daher zusätzliche Wege gefunden werden, so dass die Finanzierung zum Beispiel durch die Beteiligung von Fachbereichen beziehungsweise Instituten erfolgen muss.

Einen wichtigen Kostenfaktor stellen die Transformationsverträge insbesondere im Rahmen von DEAL dar. Institutionen mit einem hohen Publikationsaufkommen verzeichnen einen erheblichen Anstieg der Publikationskosten. Hinzu kommen Kosten für den erhöhten personellen Aufwand für administrative Tätigkeiten wie Vertragsverhandlungen, Vertragsmanagement, Beratung von Autor*innen, Berichterstattung und die Archivierung von Artikeln in Repositorien. In einem Arbeitspapier der Open-Access-Beauftragten der Berliner staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen), Kunsthochschulen und Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft erläutern die Einrichtungen, dass eine kostenneutrale Transformation nicht an allen Einrichtungen möglich ist. Die Entwicklung der Kosten führt auch an einigen der weniger publikationsstarken Einrichtungen dazu, dass die parallele Finanzierung von Subskriptionen und Open-Access-Publikationen nicht über die Bibliotheksetats gewährleistet werden kann. Die Hochschulen benötigen deshalb während der Transformationsphase – wie auch bereits in der Open-Access-Strategie formuliert – nach wie vor zusätzliche Landesmittel, um die Kosten decken zu können, die nicht durch innerhalb der Einrichtungen vorhandene dezentrale Mittel, Projektmittel oder eine DFG-Förderung finanziert werden können (Open-Access-Büro Berlin, 2022).

Kostentransparenz ist ein wichtiger Baustein für die Open-Access-Transformation. Bei offenen Infrastrukturen und Publikationsmodellen, die sich an Kriterien wie Fair Open Access orientieren, ist die Transparenz über Kosten ohnehin Bestandteil des Konzepts. Kostentransparenz auf Seiten der Publikationsdienstleister sollte auch ein entscheidendes Kriterium dafür sein, ob eine Veröffentlichung zum Beispiel im Rahmen eines Publikationsfonds förderfähig ist. Diese Transparenz ist allerdings bisher seitens der Verlage häufig nicht gewährleistet, so dass beispielsweise die Einrichtungen, die einen Publikationsfonds für Bücher verwalten, selten eine Vergleichbarkeit unter den Angeboten herstellen können.

Weiterentwicklung. Es ist eine grundsätzliche Diskussion darüber zu führen, in welchem Verhältnis die Einrichtungen öffentliche Mittel für Transformationsverträge mit wenigen (großen) kommerziellen Verlagen auf der einen Seite und Mittel für wissenschaftsgeleitetes Publizieren zum Beispiel nach den Modellen von Diamond Open Access und basierend auf den Kriterien von Fair Open Access auf der anderen Seite aufwenden sollten. Im Sinne einer nachhaltigen Transformation zu fairen Bedingungen und unter Beachtung der Prinzipien von offener Wissenschaft sollten letztgenannte im allgemeinen Interesse liegen. Den Rahmen für eine solche Diskussion kann die AG Open-Access-Strategie bilden.

Neben wissenschaftlichen Artikeln sollten je nach Bedarf Fördermöglichkeiten für Open-Access-Bücher und weitere textuelle und nicht-textuelle Publikationsformate an allen Einrichtungen eingerichtet werden beziehungsweise sollte sichergestellt werden, dass es hinsichtlich der Publikationsformate keine Einschränkungen gibt. Hochschulen können zur Finanzierung unter anderem prüfen, ob Mittel aus der Pauschale für Digitalisierung im Rahmen der aktuellen Hochschulverträge dafür genutzt werden können. Für Einrichtungen, die die notwendigen Mittel nicht aufbringen können, ist die Einrichtung eines Landesfonds zu prüfen.

Bei der Einrichtung von Fördermöglichkeiten zum Beispiel über Publikationsfonds sollte auf Seiten der Einrichtungen und auf Seiten des Landes Berlin der Fokus auf die Förderung von Modellen des Diamond Open Access beziehungsweise von Publikationsmodellen nach den Kriterien von Fair Open Access gelegt werden. Hinsichtlich des Umfangs der Mittel und der Dauer der Förderung sollte eingeplant werden, dass verschiedenen Initiativen ermöglicht werden muss, ihr Modell auch über einen mittelfristigen Zeitraum zu erproben.

Es ist weiterhin erforderlich, die Förderung von Open Access an Transparenzkriterien für Open-Access-Publikationsdienstleister für weitere Publikationsformate neben Open-Access-Artikeln zu knüpfen. Offene Infrastrukturen und Publikationsmodelle, die sich an Kriterien von Fair Open Access orientieren, gewährleisten Kostentransparenz und sollten bei Förderung mit hoher Priorität berücksichtigt werden.

Organisationsentwicklung und Kompetenzvermittlung

Erfolge. Die Maßnahmen der Open-Access-Strategie, Open-Access-Beauftragte zu benennen und ein Netzwerk an Professionals aufzubauen, waren erfolgreich. Der regelmäßige und systematische Austausch zwischen den Universitäten, der Charité, den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, künstlerischen und konfessionellen Hochschulen koordiniert durch das Open-Access-Büro Berlin hat sich als funktionales Arbeitsgremium etabliert. Die Benennung von Open-Access-Beauftragten an vielen Berliner Wissenschaftseinrichtungen hat dieses Format zunehmend professionalisiert. Die Open-Access-Strategie wurde in diesen Punkten weitgehend erfolgreich umgesetzt. Durch die fortgeschrittene Open-Access-Transformation und die Weiterentwicklung in Richtung Open Research haben sich die Anforderungen an die Governance innerhalb der Einrichtungen seit der Open-Access-Strategie stark ausdifferenziert.

Strukturbildende Maßnahmen sind im Rahmen der DFG-Förderung für Publikationskosten an mehreren Einrichtungen bereits angestoßen worden, um neue Aufgaben wie das Informationsbudget zu bearbeiten. Solche forschungsunterstützenden Tätigkeiten werden den Bibliotheken der Berliner Hochschulen im Zuge der Novellierung des BerlHG auch explizit zugeschrieben. Das ist wichtig, weil Bibliotheken bislang häufig das Mandat fehlte, bei bestimmten zentralen Aufgabenfeldern proaktiv zu handeln. An den Universitätsbibliotheken werden für forschungsunterstützende Aufgaben eigene Abteilungen eingerichtet. Mehrere Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen haben gut aufgestellte zentrale Unterstützungsangebote und Teams für Forschungsdatenmanagement (FDM) aufgebaut, die Beratung und Fortbildung unter anderem zum Publizieren von Daten und teilweise auch von Software anbieten. An der ASH Berlin wurde 2023 eine Teilzeitstelle geschaffen, um den Strukturaufbau für mehrere Themen wie Informationsbudget und FDM anzustoßen.

Open Research rückt auch in der Vermittlung von Kompetenzen an die Hochschulangehörigen inklusive der Studierenden immer weiter in den Fokus. An der Bibliothek der UdK Berlin wurde beispielsweise im Jahr 2021 eine bis Ende 2024 befristete Stelle mit dem Schwerpunkt geschaffen, didaktische Konzepte und Informations- und Medienkompetenz für Open Research in der Lehre zu entwickeln.

Herausforderungen. Die organisatorische und personelle Entwicklung für die Forschungsunterstützung ist an den Einrichtungen unterschiedlich weit fortgeschritten. Wissenschaftliche Bibliotheken befinden sich in einem Prozess, sich im System der wissenschaftlichen Informationsversorgung neu zu verorten. Bisher ist an den meisten Einrichtungen nicht ausreichend Personal mit entsprechenden Kompetenzen für die Querschnittsaufgaben von Open Research und neue Aufgaben wie Publikationsfonds, Transformationsverträge, Informationsbudgets oder Publikationserfassung vorhanden. Der Aufbau von solchen Kompetenzen kann nicht ausschließlich auf Basis von Projektförderungen erfolgen, sondern muss langfristig geplant und finanziert werden. An den Fachhochschulen sind beispielsweise bislang kaum Kapazitäten für das FDM verfügbar, obwohl der Bedarf nach Lösungen für das Forschungsdatenmanagement besteht.

Der Austausch unter verschiedenen Abteilungen zum Thema Open Research innerhalb der Hochschulen ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Hier stehen die meisten Einrichtungen erst am Anfang, Governance-Strukturen zu schaffen, um die neuen Aufgaben zu bearbeiten.

Der Umfang und die inhaltliche Aufstellung des Beratungsangebots variiert mit Blick auf den Einrichtungstyp sowie das Publikationsaufkommen und die Personalkapazitäten stark. Kompetenzvermittlung und Kommunikation im Bereich offene Wissenschaft sind divers und anspruchsvoll. Häufig ist die vorhandene Personalkapazität nicht einmal ausreichend, um allgemeine Open-Access-Kompetenzen zu vermitteln.

Weiterentwicklung. Um fachspezifische Anforderungen besser in die Forschungsunterstützung zu integrieren, werden neue Organisationsstrukturen wie beispielsweise das Modell der Forschungsbibliothekar*in („Liaison Librarian“) gebraucht, um Forschende bei Themen wie Forschungsdatenmanagement und Open Access fachspezifisch unterstützen zu können und damit das zentrale Unterstützungsangebot zu ergänzen.

Fachspezifische Basis-Bildungsangebote müssen stärker in die Fachbereiche integriert werden, um die entsprechenden Kompetenzen vermitteln zu können und die Forschungsunterstützung dahingehend zu professionalisieren.

Insgesamt sollte auf bestehende zentrale und dezentrale Beratungs- und Bildungsangebote aufgebaut werden, so dass nicht jede Einrichtung alles von Neuem konzipieren muss. Der bereits bestehende Austausch sollte im Sinne eines Kompetenznetzwerks gestärkt und ausgebaut werden, inklusive der fachspezifischen Perspektive.

Das erfolgreiche Modell des Austauschs unter den Open-Access-Beauftragten hat viele Aktivitäten und die Strategieentwicklung innerhalb der Einrichtungen angestoßen. Der Bedarf nach einem ähnlichen Format wurde auch seitens der Kulturerbe-Einrichtungen formuliert.

Laut Hochschulverträgen (2024–2028) soll das Forschungsdatenmanagement unter Beteiligung der Hochschulen und der Charité im engen Austausch mit den Konsortien der NFDI entwickelt werden. Eine einrichtungsübergreifende, strukturbildende Maßnahme des Landes zum Forschungsdatenmanagement, die in vielen Bundesländern bereits etabliert ist, ist in Berlin nicht vorhanden. Eine solche Maßnahme könnte beispielsweise ein einrichtungsübergreifendes Netzwerk für den Aufbau von Beratungsservices und -kompetenzen sowie gemeinsame Publikationsinfrastrukturen unterstützen, die insbesondere Fachhochschulen und weitere (Kulturerbe-)Einrichtungen ohne Anbindung an die NFDI stärken.

Forschungsevaluation

Erfolge. Die Open-Access-Strategie hatte bereits thematisiert, dass Open Access als Indikator und Kriterium für die leistungsorientierte Mittelverteilung und die Forschungsevaluation erörtert werden soll. Für die Berliner Hochschulen gibt das Land Berlin seit der Novellierung des BerlHG im Jahr 2021 eine klare Richtung vor, indem die Hochschulen die Anerkennung von Praktiken offener Wissenschaft (Open Science) bei der Bewertung von Forschungsleistungen im Rahmen ihrer internen Forschungsevaluation und bei Einstellungsverfahren fördern sollen.

Erste Einrichtungen haben sich internationalen Initiativen angeschlossen, die eine Reform der Forschungsbewertung anstreben, darunter die BUA der Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA) oder die TU Berlin zusätzlich der San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA).

Bei der internen Forschungsevaluation gewinnt die Anerkennung von Open-Research-Praktiken an Bedeutung und erste Einrichtungen wie die Charité und die HU Berlin bauen offene Wissenschaftspraktiken in die Forschungsevaluation auf individueller und institutioneller Ebene ein.

Herausforderungen. Die in der Open-Access-Strategie benannte Maßnahme, Publikationen als Indikator im Rahmen der leistungsorientierten Mittelverteilung des Landes an den Hochschulen zu diskutieren, ist bisher nicht umgesetzt worden. Auch die damalige Forderung, dass Open Access als Evaluationskriterium an Forschungseinrichtungen festgelegt werden soll, wurde bisher kaum umgesetzt.

Weiterentwicklung. Zwar bestehen ausreichend strategische Anknüpfungspunkte für die Einrichtungen, aber bei der Umsetzung von offener Wissenschaft in der internen Forschungsevaluation sind nach wie vor große Anstrengungen zu unternehmen. Hier können alle von einheitlichen und gemeinsamen Kriterien und von der Nachnutzung von Evaluationsmethoden und -instrumenten profitieren. Wünschenswert wäre die Beteiligung weiterer Einrichtungen an internationalen Initiativen wie der Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA). Bestehende Open Access Policies sprechen bereits in ihren Empfehlungen verschiedene Rollen an, die Wissenschaftler*innen im Open-Access-Ökosystem einnehmen sollen, und die wiederum anerkannt werden könnten.

Die im BerlHG vorgegebene Richtung, Praktiken offener Wissenschaft im Rahmen der internen Forschungsevaluation und bei Einstellungsverfahren anzuerkennen, sollte systematisch weiterverfolgt werden. Bei Einstellungsverfahren sollten Praktiken offener Wissenschaft zunächst für die jeweilige Disziplin standardisiert abgefragt werden. Dies würde zu einer Bewusstseinsbildung beitragen, auch wenn sie im Verfahren nicht zuvorderst ausschlaggebend für die Auswahl von Bewerber*innen sind. Das von der DFG erstellte Muster für Lebensläufe kann von allen Fakultäten und Fachbereichen in Bewerbungsverfahren nachgenutzt werden, um transparentere Verfahren und eine qualitative Beurteilung von Forschungsleistungen zu fördern. Ebenso gilt die vom Europäischen Forschungsrat implementierte Bewertung von Projektanträgen als vorbildlich, um qualitative Bewertungen zu stärken.

Bei Anpassungen der Studien- und Promotionsordnungen könnten Dissertationsschriften und andere Qualifikationsarbeiten bei entsprechender Qualität standardmäßig im Open Access auf dem Repositorium publiziert werden, sofern keine rechtlichen und ethischen Einschränkungen dagegen sprechen. Dadurch können die innovativen Potentiale von Qualifikationsarbeiten sichtbar gemacht werden und zugleich findet eine Aufwertung der institutionellen Publikationsinfrastrukturen statt. Für das Open-Access-Publizieren von Qualifikationsschriften könnte als Incentivierung eine anteilige leistungsorientierte Mittelverteilung innerhalb der Hochschule geprüft werden.

Außerdem sollte die institutionelle Forschungsevaluation, also beispielsweise die Forschungsevaluation auf Fachbereichsebene, als Baustein der Hochschulsteuerung zwischen dem Land Berlin und den Forschungseinrichtungen diskutiert werden.

Publikationsnachweis und Monitoring

Erfolge. Das Monitoring des Open-Access-Publikationsaufkommens in wissenschaftlichen Zeitschriften auf Landesebene wurde durch eine enge Kooperation der Hochschulen im Rahmen des „Berliner Open Access Monitorings“ ermöglicht. Der Austausch im Rahmen der Kerngruppe wird fortgeführt, um unter anderem den Einsatz des inzwischen verfügbaren Open Access Monitor Deutschland sowohl auf Einrichtungs- als auch auf Landesebene zu evaluieren.

Seit der Verabschiedung der Open-Access-Strategie sind an Berliner Einrichtungen mehrere Initiativen und Ansätze entstanden, das Monitoring des Open-Access-Publikationsaufkommens sowie das Kostenmonitoring umzusetzen: Einzelne Einrichtungen bauen Dashboards auf, die teils nur intern genutzt werden. An der Charité – Universitätsmedizin Berlin werden bereits öffentlich zugängliche Dashboards für das Monitoring offener Wissenschaft eingesetzt. Im Rahmen von Projekten werden prototypisch Monitoring-Ansätze für disziplinspezifische Indikatoren offener Wissenschaft erprobt. Mit dem Berlin Science Survey wurde eine wissenschaftliche Trendstudie zum kulturellen Wandel in der Berliner Forschungslandschaft etabliert, die auch Aspekte von offener Wissenschaft untersucht. Mehrere Einrichtungen liefern Daten zu Open-Access-Kosten zur Nachnutzung an offene Datenquellen, die durch öffentliche Einrichtungen etabliert wurden.

Herausforderungen. Bislang werden Hochschulbibliografien oder Forschungsinformationssysteme nur an wenigen Einrichtungen eingesetzt. Es lässt sich daher feststellen, dass die in der Open-Access-Strategie formulierte Empfehlung zum „Publikationsnachweis“ nach wie vor aktuell ist und nunmehr auf verschiedene Publikationsformate und Praktiken offener Wissenschaft ausgeweitet werden sollte, um perspektivisch auch zu einer besseren Datenlage für das Monitoring beizutragen. Bibliotheken können neben weiteren zentralen Stellen wie den Forschungsabteilungen die Verantwortung für die Publikationserfassung als forschungsunterstützende Tätigkeit übernehmen und dabei auch auf den institutionellen Publikationsinfrastrukturen wie Repositorien aufbauen. Sie benötigen neben einem Mandat dafür (zum Beispiel in Anlehnung an das BerlHG) auch entsprechende Ressourcen.

Weiterentwicklung. Als Minimalanforderung sollten alle Einrichtungen den Nachweis von Publikationen aller Formate durch Metadaten anstreben, die selbst ohne Einschränkungen offen lizenziert und gemäß den FAIR-Prinzipien nachnutzbar und maschinenlesbar bereitgestellt werden. Als technische Lösung kann die Nutzung der institutionellen Repositorien geprüft werden, was an einzelnen Einrichtungen bereits geschieht.

Darüber hinaus sollten Publikationen und gegebenenfalls weitere Forschungsaktivitäten durch eine (Hochschul-)Bibliografie beziehungsweise ein Forschungsinformationssystem auf der Grundlage des Kerndatensatzes Forschung intern und extern sichtbar sowie interoperabel, offen und maschinenlesbar verfügbar gemacht werden. Auf dieser Grundlage sind Verfahren zu prüfen, um möglichst automatisiert und basierend auf offenen Datenquellen und Infrastrukturen, den Open-Access-Status von Texten, Daten und Software zu erfassen und mittels Monitoring systematisch sichtbar zu machen. Bibliotheken können dies mit einem entsprechenden Mandat und zusätzlicher personeller Ausstattung übernehmen. Darüber hinaus können weitere Indikatoren offener Wissenschaftspraxis im Rahmen von Monitorings kontextsensitiv sichtbar gemacht werden. Hier sollten Möglichkeiten geschaffen werden, verschiedene Ansätze zu erproben. Perspektivisch ist vorstellbar, dass Monitoring unter anderem die Anerkennung von offener Wissenschaft in der institutionellen Forschungsbewertung unterstützen kann.

Zu den Leitprinzipien für Monitoring sollte die Nutzung offener Infrastrukturen und Datenquellen, die Transparenz bezüglich der angewendeten Methodik zur Datenerhebung und -analyse und die offene Bereitstellung eigener Daten und Software beziehungsweise Source Code zählen. In diesem Sinne sollten Einrichtungen sich an internationalen Initiativen wie der Barcelona Declaration on Open Research Information und den UNESCO Principles of Open Science Monitoring orientieren.

Perspektivisch werden an den Einrichtungen Kosten für Open Access im Rahmen des Informationsbudgets ermittelt, für dessen Erstellung verschiedene Organisationeinheiten zusammenarbeiten müssen. Alle Einrichtungen mit zentral finanziertem Open Access sollten sich darüber hinaus an der Lieferung von Kostendaten für Artikel und Bücher an OpenAPC beteiligen.

Zur Weiterentwicklung gehört zudem eine transparente Kommunikation von Vorteilen und Zielen der Erfassung und des Monitorings von Forschungsinformationen, aber auch der damit verbundenen Risiken und Herausforderungen. Um die Einrichtungen zu unterstützen, kann eine einrichtungsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet werden.

Für das zukünftige Reporting auf Landesebene ist eine Aufmerksamkeitsverschiebung leitend: Um eine vereinfachende Sichtweise auf die Open-Research-Transformation zu vermeiden, werden multimethodische Evaluierungsinstrumente eingesetzt. So soll neben Publikations- und Kostendaten der Prozess der Umsetzung von Maßnahmen und ihre Wirkung beobachtet und systematisch beschrieben werden. Der vorliegende Bericht bildet eine Komponente eines solchen Reportings, das die Umsetzung der in der Open-Access-Strategie formulierten Maßnahmen beschreibt und evaluiert.

Hinzu kommen weitere Komponenten wie unter anderem der vom Open-Access-Büro Berlin im Rahmen von open-access.network entwickelte oa.atlas, der Strategien und Services wissenschaftlicher Institutionen in Deutschland sowie Strategien und Maßnahmen der Bundesländer und des BMBF in Form von Länderdossiers beschreibt. Das Reporting dient auch dem kontinuierlichen strategischen Austausch über einrichtungsspezifische Maßnahmen sowie zur Diskussion und Implementierung übergeordneter, landesweiter Maßnahmen. Durch den Einsatz partizipativer Instrumente und einer partizipativen Prozessgestaltung soll die Sensibilisierung unter den Berliner Einrichtungen weiter gestärkt werden.

*Titelbild von Solen Feyissa auf Unsplash

Comments
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Dagmar Schobert:

Es ist zu vermuten, dass es gerade nicht zu einer Aufwertung kommt.

Was für Qualifikationsarbeiten spricht, ist die frühzeitige Erlangung von Kompetenz für das Online-Publizieren - aber besser auf einer gesonderten Instanz.

Dagmar Schobert:

Die Veröffentlichung von Qualifikationsschriten auf den institutionellen Repositorien sehe ich allein ob der großen Anzahl kritisch: hoher Beratungsbedarf (rechtlich und technisch), unsichere Qualität

Dagmar Schobert:

T

Dagmar Schobert:

T

Dagmar Schobert:

Die Archivierung von Qualifikationsschriften auf dem Repositorium sehe ich allein ob der riesigen Anzahl kritisch. Sehr viel (rechtlicher und technischer) Beratungsbedarf, Qualität unsicher.

Dagmar Schobert:

Open-Access-Publikationen

Dagmar Schobert:

Leider beschönigt der Begriff die Tatsachen. Meist ist keine Transformationsabsicht zu erkennen: Daher besser Publish&Read-Verträge

Dagmar Schobert:

sind Publish & Read-Verträge gemeint?

Dagmar Schobert:

Missverständliche Formulierung: Im Rahmen des Verlags BerlinUP wird OJS für HU Berlin, TU Berlin und Chatité gehostet.

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Michaela Voigt:

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Julian Vuorimäki:

Ggf. hier auch eine weiterführende Angabe als Hyperlink oder Fußnote ergänzen?

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Maike Neufend:

Wir haben alles in den Hauptkapiteln verlinkt: https://oabb.pubpub.org/pub/oa-bericht-berlin-forschungsevaluation#n3c589ulqmp

Julian Vuorimäki:

Ggf. hier oder in einer Fußnote als praktische Hilfestellung für Lesende die Vorlage als URL angeben?

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Maike Neufend:

Wir haben alles in den Hauptkapiteln verlinkt: https://oabb.pubpub.org/pub/oa-bericht-berlin-forschungsevaluation#nttz5l4jdia